Rechtsstreit mit Epic Games: Apple hält App-Store-Urteil für zu weitreichend
Epic Games will die Freiheit vom App Store, Apple fürchtet um die eigenen Rechte: Im Berufungsverfahren geht es weiter hoch her.
Icons von App Store und Epic Games Store: Jahrelanger Rechtsstreit, kein Ende in Sicht.
(Bild: Shutterstock/mundissima)
Im langjährigen Prozess um Apples App Store zwischen Epic Games und Apple in den USA gibt es neue Argumente des iPhone-Konzerns: Im Berufungsverfahren haben Apples Anwälte die Entscheidung der Vorinstanz massiv kritisiert. Laut dem Filing widerspricht das Urteil von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, mit dem Apple unter anderem zur Zulassung alternativer Bezahlwege gezwungen wird, den verfassungsmäßigen Rechten des Konzerns. In dem Schreiben an den zuständigen United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco behauptet Apple unter anderem, die Vorinstanz habe dem Unternehmen das Recht genommen, für sein geistiges Eigentum entlohnt zu werden. Das sei ein "gefährlicher Präzedenzfall". Apple sieht in den Gebühren, die im App Store anfallen, also auch eine Entlohnung seiner technischen Schöpfungen.
Apple stellt Rechtmäßigkeit infrage
In dem 42 Seiten starken Schreiben, das dem Apple-Blog 9to5Mac vorliegt, heißt es weiter, Gonzalez Rogers' Entscheidung sei "fehlerhaft", "übermäßig weit gefasst" und letztlich "nicht zu verteidigen". Apple sieht in der Tatsache, dass Epic Games für sogenannte Linked-out-Purchases, also Einkäufe über eigene Bezahlwege, keine Provision mehr erhalten soll, eine "dauerhafte Bestrafung" für Apple.
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Zudem wird eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA zitiert, bei der es um die Frage ging, ob niedrigere Gerichte überhaupt landesweit gültige Entscheidungen treffen dürfen. Apples Ansicht nach müsse Gonzalez Rogers' Gericht seine Anordnung daraufhin "mindestens deutlich einschränken". Was das genau heißen würde, bleibt unklar.
Freie Meinungsäußerung bedroht?
Weiterhin schreiben Apples Anwälte, Gonzalez Rogers' Verfügung verhänge "in akribischem Detail neue Gestaltungs- und Formatierungsvorschriften" für den App Store und schreibe sogar die Worte vor, die Apple seinen eigenen Nutzern auf seiner eigenen Plattform übermitteln dürfe. Diese Anforderungen stellten eine unzulässige Ausweitung und Abänderung der Verfügung der Vorinstanz dar – statt eines Versuchs, die Einhaltung der ursprünglichen Verfügung durchzusetzen.
Sie verletzten damit den ersten Verfassungszusatz, indem sie Apple dazu zwängen, Botschaften an seine Kundschaft zu übermitteln, "mit denen es nicht übereinstimmt". Der erste Verfassungszusatz betrifft das Recht auf freie Meinungsäußerung, das in den USA auch Unternehmen genießen.
Worum es bei der Entscheidung geht
Ende April hatte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers entschieden, dass Apple Epic Games sowie anderen App-Anbietern nicht verbieten könne, Links ins Web zu setzen, um dort dann selbst In-App-Einkäufe zu offerieren. Der Konzern wollte auch dafür zuletzt bis zu 27 Prozent Provision haben. Stattdessen muss Apple die Links freigeben und darf diesen auch keine Warndialoge vorausschicken.
Das hat dazu geführt, dass Spotify und Epic Games selbst ihre Apps mit entsprechenden Bezahllinks einreichten. Mittlerweile ist "Fortnite" von Epic Games in den USA wieder im App Store. Es sind zwar In-App-Einkäufe enthalten, bei denen Apple mitverdient, doch Epics eigenes Bezahlsystem ebenso – das für die Kundschaft günstiger ist. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Konflikte. So schreibt die EU-Kommission Apple über den Digital Markets Act genau vor, was der Konzern darf und was nicht.
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(bsc)