Microsoft legt Vorschläge zu Wettbewerbsauflagen in Brüssel vor

"Die Kommission wird nun sorgfältig das prüfen, was auf dem Tisch liegt", erklärte ein Sprecher der EU-Wettbewerbskommissarin zu den Vorschlägen von Microsoft zur Einhaltung der Auflagen im EU-Kartellverfahren.

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Von
  • Jürgen Kuri

Microsoft hat in der Nacht zum heutigen Mittwoch vor Ablauf eines Brüsseler Ultimatums letzte Zusicherungen zur Erfüllung von EU-Sanktionen vorlegt. Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bestätigte in Brüssel gegenüber dpa "Kontakte bis spät in die Nacht". Er fügte hinzu: "Die Kommission wird nun sorgfältig das prüfen, was auf dem Tisch liegt." Mit raschen Ergebnissen wird dabei nicht gerechnet.

Bereits seit einiger Zeit verlor die EU-Komission nach und nach die Geduld mit Microsoft wegen immer wieder auftauchender Widerstände gegen die Auflagen und Zweifel an ihrer korrekten Einhaltung. Die Kommission setzte dem Konzern dann eine letzte Frist bis Dienstagnacht 24.00 Uhr für ein Angebot, wie Microsoft die Erfüllung der Auflagen zu gestalten gedenke.

Im März 2004 hatte die EU-Kommission den Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs mit einem Rekordbußgeld von 497,2 Millionen Euro bestraft und zudem die Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen für die Server-Kommunikation und die Bereitstellung einer Windows-Version ohne integrierten Medienplayer verfügt. Über den Beschluss der Wettbewerbshüter steht zwar noch das von Microsoft angestrengte Hauptsacheverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz an, die verhängten Auflagen jedoch hatte der Präsident des EU-Gerichts bestätigt. Microsoft scheiterte mit einem Antrag, die Sanktionen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen.

Falls die Kommission die Zusicherungen für unzureichend hält, droht Microsoft -- zusätzlich zu dem schon geleisteten Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro -- ein tägliches Zwangsgeld von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes -- der Jahresumsatz von Microsoft betrug 2004 36,84 Milliarden US-Dollar. Vor der Verhängung von Strafgeldern aber muss die Kommission nach Ablauf des Ultimatums erst formal die Nichteinhaltung der Auflagen feststellen, dann hat Microsoft noch einmal Zeit, dem zu widersprechen und neue Argumente vorzulegen oder den Forderungen der Kommission nachzukommen. (jk)