Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage gegen Telekom-Manager [Update]

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zur möglichen Falschbewertung von Immobilien bei der Telekom vorläufig eingestellt; angesichts "hinreichendem Tatverdachts" sind aber Geldzahlungen durch die Beschuldigten festgelegt worden.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat nach jahrelangen Ermittlungen zur möglichen Falschbewertung von Immobilien keine Anklage gegen Verantwortliche der Deutschen Telekom erhoben. Die Ermittlungen seien vorläufig eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Bonn am Donnerstag mit. Den sechs betroffenen Beschuldigten sei aber bei einem "hinreichenden Tatverdacht" auferlegt worden, Geldbeträge zwischen 20.000 und 250.000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Die Telekom habe sich zu einer gemeinnützigen Zahlung von 5 Millionen Euro bereit erklärt.

Bei dem Verfahren ging es um den Verdacht der Falschbilanzierung für die Jahre 1995, 1996 und 1997 und des Kapitalanlagebetrugs beim Börsenprospekt zur Börseneinführung der Telekom 1996. Bereits Ende Mai hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Telekom-Manager teilweise eingestellt.

Der Streit um den angemessenen Wert der Telekom-eigenen Immobilien ist also so alt wie die Aktiengesellschaft selbst: Die heutige AG wurde zum Jahreswechsel 1994/95 gegründet. Während der Buchwert der Immobilen des Vorläufers "DBP Telekom" zum Jahresende 1994 23 Milliarden DM betrug, wurden am Neujahrstag daraus 35 Milliarden. So sollte die Aktiengesellschaft attraktiv für institutionelle und private Anleger weltweit werden. Im Herbst 1996 wurden die ersten "T-Aktien" an der Börse gehandelt. 2001 ruderte die Telekom dann zurück und kündigte -- im unteren Teil einer Pressemitteilung versteckt -- Wertberichtigungen am Grundstücksvermögen um rund 2 Milliarden Euro an.

Bereits bei der teilweisen Einstellung des Verfahrens in Bonn hieß es beim Landgericht Frankfurt, dass dies voraussichtlich keine Auswirkungen auf das Zivilverfahren haben werde, bei dem enttäuschte Anleger Schadensersatz für erlittene Kursverluste erstreiten wollen.

[Update]:
Die Bonner Staatsanwaltschaft geht ungeachtet der Einstellung des Strafverfahrens von einer überhöhten Immobilienbewertung bei der Deutschen Telekom aus. Im Jahr 1995 und in den Folgejahren bis 1997 sei der Wert der Immobilien um mehr als 2 Milliarden Mark überhöht angesetzt und bilanziert worden, teilte die Staatsanwaltschaft laut dpa mit.

"Durch diese Angaben sind die Verhältnisse des Unternehmens in den Bilanzen und im Börsenprospekt von November 1996 in strafrechtlich relevanter Weise falsch dargestellt worden." Deswegen bestehe auch ein "hinreichender Tatverdacht" gegen die Verantwortlichen. Eine Anklageerhebung sei aber aus verschiedenen Gründen "nicht geboten" gewesen. Der Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens lägen mehrere "Sacherwägungen" zu Grunde, begründete die Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen.

Die Vorgänge lägen mehr als zehn Jahre und die letzten vorwerfbaren Handlungen lägen sieben Jahre zurück. Nach bereits fast fünfjähriger Ermittlungsdauer mit schwerwiegenden persönlichen Belastungen für die Beschuldigten hätte sich ein zeit- und kostenaufwendiger Strafprozess über Jahre hinziehen können. Auch eine absolute Verjährung hätte dann erreicht werden können. Ein anderes als das jetzige Ergebnis wäre auch «nicht zu erwarten». (jk)