Führerschein-Umtauschpflicht ab 2013: Das wird sich ändern
Ab 2013 wird ein neuer Führerschein nur noch für 15 Jahre ausgestellt, so sieht es eine EU-Richtlinie vor. Ziel sind europaweit einheitliche und mit aktuelleren Fotos versehene Dokumente
- rhi
Berlin, 2. September 2010 – Mit dem neuen, befristeten Führerschein soll vieles besser werden. Denn ab 2013 werden Führerschein-Dokumente nur noch für eine Dauer von 15 Jahren ausgestellt. Danach müssen sie erneuert werden. Das soll zum einen für eine Vereinheitlichung in Europa sorgen, wo es bislang noch viele unterschiedliche Dokumente und Ausnahmeregelungen von den EU-Führerscheinklassen gibt, zum anderen besteht dann die Gelegenheit, das Foto des Inhabers zu aktualisieren.
Führerschein für 15 Jahre
Ein entsprechender EU-Beschluss zur Befristung der Gültigkeit wird derzeit laut Medienberichten in deutsches Recht umgesetzt, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die 15-Jahre-Regelung gilt jedoch nur für Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden. Wer einen älteren "Lappen" hat, muss diesen erst 2033 in die neue EU-Fahrerlaubnis umtauschen. Für Lkw- und Busfahrer ist das Thema nicht neu, sie müssen schon seit 1998 alle fünf Jahre zur Erneuerung. Unter anderem soll mit dem Verfallsdatum, welches je nach EU-Staat zwischen zehn und 15 Jahren beträgt, gewährleistet sein, dass das Foto des Inhabers aktuell ist. Zudem möchte man den Führerscheintourismus eindämmen.
Führerschein-Umtauschpflicht ab 2013: Das wird sich ändern (3 Bilder)

Aktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine Umtauschpflicht.
Nationale Ausnahmen sollen abgeschafft werden
Die Vereinheitlichung des EU-Führerscheins ist allerdings kein brandneues Thema. Mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle sollen durch die Europa-Version ersetzt werden. In Deutschland betrifft das unter anderem den rosa Führerschein, aber auch die graue und die DDR-Version. Nun fragt man sich, warum denn ein EU-Führerschein nötig ist, schließlich gibt es ja bereits seit 1999 einheitliche EU-Fahrerlaubnisklassen. Doch gerade hier setzt die Vereinheitlichung an, denn sie will Ausnahmen im nationalen Recht abschaffen. Ein Beispiel: Mit der alten Klasse 3 durften Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen und Anhängern geführt werden, die von der neuen kleinen Lkw-Anhänger-Klasse C1E nicht erfasst sind. Zur Besitzstandswahrung hat der deutsche Gesetzgeber geregelt, dass Altinhabern der Klasse 3 auf Antrag bei der Umschreibung auf EU-Klassen zusätzlich zur Klasse C1E auch eine beschränkte Klasse CE zu erteilen ist.