Hartz IV-Software: Einschränkungen bei der Erfassung

Die Software zur Auszahlung des Arbeitslosengeld II kann wegen Fehlern nur stufenweise für begrenzte Anwenderzahlen freigegeben werden; die Schuld an den Engpässen möchte die Bundesagentur für Arbeit dem Gesetzgebungsverfahren zuweisen.

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Von
  • Detlef Borchers

"Mögen täten wir schon wollen, aber dürfen haben wir uns nicht getraut": Mit dieser klassischen Sentenz von Karl Valentin sehen sich Sachbearbeiter zum Start der webbasierten Software A2ll für das Arbeitslosengeld II nach Hartz IV konfrontiert. Sie soll gemäß einer Mitteilung der Arbeitsagentur am 18. Oktober in ausgewählten Städten verfügbar gemacht werden. Am 28. Oktober ist der bundesweite Start geplant. Doch die ursprünglich für 40.000 Anwender konzeptionierte Software ist noch mit Fehlern behaftet und soll nur stufenweise für zunächst 16.000 Arbeitsplätze freigegeben werden.

Diese Einschränkung produziert Engpässe. So dürfen nach einem Bericht der Welt nur 694 Benutzer in den zwölf Berliner Sozialämtern mit A2ll Daten eingeben. Hinzu kommen 713 Benutzer bei den Arbeitsagenturen. Werden diese Maximalwerte gleichzeitig angemeldeter Benutzer überschritten, so drohe die Zentrale mit ernsthaften Konsequenzen, heißt es in dem Zeitungsbericht.

Beide Berliner Verwaltungseinheiten müssen 223.000 Anträge bearbeiten, wobei pro Antrag nach Angaben der Bundesagentur 60 Minuten für die Datenerfassung benötigt werden. Mit einem Zweischichtenbetrieb müsse das Vorhaben dennoch gelingen, heißt es aus Nürnberg. Genau das wird seit einiger Zeit in größeren Städten wie Köln bezweifelt. Dort soll rund um die Uhr gearbeitet werden.

In ihrer Pressemeldung begründet die Bundesagentur die missliche Terminlage mit selbst nicht verschuldeten Zeitnöten: "Das Programm A2LL musste in kürzester Zeit als Internet-Anwendung erstellt werden. Ursprünglich war die alleinige Zuständigkeit der BA für die Betreuung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgesehen. Dafür hätte eine Lösung im Intranet der BA ausgereicht. Erst im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 und mit dem Optionsgesetz vom Juli 2004 wurde die Mitwirkung der Kommunen geregelt. Dadurch musste eine internetbasierten Lösung entwickelt werden."

In der zeitlichen Abfolge erscheint diese Begründung als wenig stichhaltig. Tatsächlich ergingen die Ausschreibungen im so bezeichneten "Verhandlungsverfahren-Nr.: IV1a2-03/024(VV)-ALG II-Berechnung und Zahlbarmachung" viel früher. Bereits am 7. Oktober 2003 schickte die Bundesagentur an alle Teilnehmer der Ausschreibung einen Entwurf, aus dem hervorgeht, dass eine webbasierte Lösung gefordert ist. Im Paragraph 1 dieses Entwurfes heißt es wörtlich: "Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung, Implementierung, Weiterentwicklung einer webbasierten Anwendung zur Leistungsgewährung von Arbeitslosengeld II." Warum erst im Juli 2004 mit der Programmierung einer Internet-Lösung begonnen wurde, bleibt rätselhaft.

Siehe zu dem Thema auch:

(Detlef Borchers) / (jk)