Youtube und Rechteverwerter ringen weiter um Vergütung von Musikrechten

Im Rechtsstreit um die Vergütung von Musikrechten durch Youtube hat sich die Google-Tochter mit der französischen Verwertungsgesellschaft Sacem auf ein Modell für den französischen Markt geeinigt, liegt aber hierzulande mit den Verwertern weiter im Clinch.

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Im Streit um die Vergütung von Urheberrechten bei Musikvideos hat sich Youtube mit der französischen Verwertungsgesellschaft Sacem auf ein Vergütungsmodell geeinigt. Das teilten die Google-Tochter und die Sacem am Donnerstag in Paris mit, ohne auf Einzelheiten des Vertrags einzugehen. Laut dpa-Bericht soll die Vereinbarung ähnlich wie in Italien aussehen, wo Google mit der Musikindustrie die Werbeeinnahmen teilt.

In dem langwierigen Disput zwischen der Verwertungsgesellschaften und Online-Diensten wie Youtube geht es unter anderem um die Frage, wie die Nutzung von geschützten Werken im Netz vergütet werden soll. Während die meisten Verwertungsgesellschaften zunächst auf ihr traditionelles Vergütungsmodell bestanden und einen festen Betrag pro Abruf eines Videos verlangten, bevorzugen die Diensteanbieter wie Google eine Beteiligung der Verwerter an den Werbeeinnahmen.

Mit der zunächst bis 2012 befristeten Einigung für den französischen Markt bröckelt die ehemals geschlossene Front der großen Verwerter nach ähnlichen Abkommen in Italien und den Niederlanden weiter ab. Damit steigt auch der Druck auf Youtube Deutschland und die hiesige Verwertungsgesellschaft Gema, die sich den Vorstellungen der Videoplattform bisher hartnäckig widersetzt. Die Gema hatte die Verhandlungen mit Youtube zuletzt platzen lassen und versucht derzeit, auf dem Rechtsweg Fakten zu schaffen.

Nach dem zunächst gescheiterteten Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung verschiedener Musikstücke auf Youtube zu erwirken, kündigte die Gema am Donnerstag an, die Angelegenheit im Hauptsacheverfahren weiter zu verfolgen. Das Gericht hatte in seiner Ablehnung des Eilantrags aus verfahrenstechnischen Gründen darauf hingewiesen, dass einiges für einen Unterlassungsanspruch der Gema spreche.

"Wir halten das Hauptsacheverfahren gegen YouTube für den richtigen Weg und sind aufgrund der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg optimistisch, dass unsere Ansprüche gegenüber YouTube gerechtfertigt sind", sagt Gema-Chef Harald Heker und spricht damit auch für die mitklagenden sieben internationalen Partnergesellschaften, zu denen etwa die Italiener und auch die französische Sacem gehört – deren frischgebackene Einigung mit Youtube gilt für den französischen Markt, während die Verwertung des Repertoires in Deutschland noch einer Vereinbarung bedarf.

Youtube setzt dabei weiter auf eine Einigung am Verhandlungstisch. "Wir sind offen für Verhandlungen", sagte der für Youtube Europa zuständige Google-Manager Patrick Walker der dpa. Er könne sich nicht erklären, wieso in Deutschland nicht möglich sein soll, was in Italien, Frankreich oder den Niederlanden funktioniere. Er hoffe, dass die dortigen Vereinbarungen Modellcharakter für Deutschland haben können. "Wir müssen uns in der Mitte treffen können." Eine Bezahlung pro Abruf eines Videos komme nicht aber nicht in Frage.

Dass sich die Sacem in Frankreich mit Youtube einigt, in Deutschland aber weiter gegen den Diensteanbieter vorgeht, weist auch auf das strukturelle Problem der traditionellen Verwertungsmodelle hin. Für eine legale Nutzung geschützter Inhalte müssen für jedes Territorium Verträge mit verschiedenen Verwertern abgeschlossen werden – für globale Dienste wie Youtube ein schwieriges Unterfangen. (vbr)