EU-Kommission zum Microsoft-Streit: Anhörung immer nicht-öffentlich

Bei der Anhörung im EU-Kartellverfahren um die Einhaltung von Produktauflagen durch Microsoft sind auch Konkurrenten des Softwarekonzerns und Vertreter von EU-Mitgliedsstaaten eingeladen.

vorlesen Druckansicht 150 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Im Tauziehen mit Microsoft um EU-Sanktionen hat die EU-Kommission unterstrichen, dass Anhörungen in solchen Verfahren immer hinter verschlossenen Türen stattfinden. "Der verantwortliche Beamte für Anhörungen hat gar keine andere Wahl", sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes laut einem dpa-Bericht. Ein fairer Ablauf dieser nicht-öffentlichen Veranstaltung sei gewährleistet. Microsoft wollte hingegen die für den 30. und 31. März geplante Anhörung öffentlich abhalten, um eine vollständige und gerechte Beurteilung des Falls zu garantieren.

Der Sprecher von Kries betonte, bei der Veranstaltung seien neben Microsoft auch Konkurrenten und EU-Mitgliedsstaaten eingeladen. Vor Jahren habe es im Verfahren gegen die Formel 1 einmal den Wunsch nach einer öffentlichen Anhörung gegeben – auch dieser Vorstoß sei abgelehnt worden.

Am Freitag vergangener Woche teilte die Kommission Microsoft schriftlich mit, dass der Softwarekonzern aus ihrer Sicht die vor zwei Jahren erteilten Auflagen noch immer nicht erfülle. Auch wies die EU-Kommission Microsofts Vorwürfe zurück, mit denen der Konzern die Neutralität der Wettbewerbshüter infrage stellte und ihnen Kollaboration mit Microsoft-Konkurrenten unterstellte.

Die EU-Kommission hatte den Software-Giganten vor rund zwei Jahren zu einer Rekord-Strafe von 497 Millionen Euro und zur Öffnung von Windows für Wettbewerber verurteilt. Im Dezember hatte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes tägliche Zwangsgelder von bis zu zwei Millionen Euro angedroht, sollte der Konzern die geforderten technischen Angaben nicht vollständig liefern. Der technische Bevollmächtigte Neil Barrett, ein Informatikprofessor aus Großbritannien, war in seinem Prüfbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass Microsoft der Forderung nach Offenlegung von Windows-Schnittstellen nicht ausreichend nachkommt.

Microsoft hatte Mitte Februar kurz vor Ablauf eines Ultimatums auf Brüsseler Wettbewerbsvorwürfe geantwortet und damit die neuen Bußgelder erst einmal abgewendet. Der Konzern hat mittlerweile auch US-Gerichte eingeschaltet, um an Unterlagen über Gespräche von Sun Microsystems, IBM, Oracle und Novell mit der EU-Kommission und Barrett zu kommen, die im Kartellverfahren eine Rolle spielen sollen. (jk)