"Entlastungskabinett": Mehr als nur das offizielle Aus für DE-Mail
Die schwarz-rote Bundesregierung will den Alltag für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen einfacher machen. Das soll Kosten und Aufwand sparen.
Bundeskanzleramt in Berlin.
(Bild: Rico Markus/Shutterstock.com)
Es kann nur ein Auftakt sein, da sind sich die Verantwortlichen in Berlin sicher: in einer offiziell ausschließlich dem Thema "Entlastung" gewidmeten Sitzung am Mittwoch will das Kabinett Vorschriften entschlacken, die Bürgerinnen und Unternehmen über Gebühr belasten. Das soll Regierungshandeln im Alltag spürbar machen. Prominentes Beispiel: die Reste von DE-Mail.
Schwarz-rot will Bürokratiekosten um 16 Milliarden Euro "und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro" senken. So hat es die Koalition verabredet. Erfüllungsaufwand ist der Begriff, mit dem die Kosten gemeint sind, die durch gesetzliche Vorgaben entstehen. Ein ambitioniertes Ziel. Um dieses zu erreichen, sollen deshalb alle Ministerien in ihrem Bereich nach Einsparpotenzial suchen.
"Dieses gemeinsame Commitment für spürbare Entlastung ist die neue Qualität, die unsere Regierungsarbeit auszeichnet", meint der Minister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung Karsten Wildberger (CDU). "Gleichzeitig gilt es jetzt, den Blick auf die Umsetzung und weitere Vorhaben zu richten." Denn in der ersten Runde haben es gerade einmal acht Gesetzesänderungen bis zur Kabinettsreife geschafft. Und die Art der Vorhaben unterscheidet sich dabei stark – sowohl im Umfang als auch in der Wirkung.
Stirb langsm: Der lange Tod der DE-Mail
Eines der unumstrittensten Vorhaben dürfte das offizielle Ende von DE-Mail werden: Der einzige verbliebene Anbieter von DE-Mail-Diensten war zuletzt die Francotyp-Postalia Digital Business Solutions, nachdem sich 1&1 mit Web.de und GMX.de aus dem Angebot verabschiedet hatte. Die vorherige Bundesregierung hatte bereits Ende 2023 das Ende für DE-Mail eingeläutet.
Doch die Überbleibsel in Gesetzesform existieren weiter. Die vordergründig einfache Abschaffung von DE-Mail ist nur ein Beispiel für das Dilemma, in dem die Bundesregierung nach ihren vollmundigen Ankündigungen zum Bürokratieabbau steckt: Einmal in Gesetze gegossene Vorhaben sind nicht im Schnelldurchgang aufzuhaben. Oft dienen sie einem sinnvollen Zweck und erfordern durch Querverweise in anderen Gesetzen teils massive Anpassungen auch an anderer Stelle. Ein Grund, warum das für den Prozess federführende Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zwar zügig vorankommen will, aber zugleich auch vor Eile warnt.
Verwaltungsentlastung kann Bürger mehr belasten
Jeden deutschen Staatsbürger betreffen wird allerdings eine Entlastung, die unter der Überschrift "Verwaltungsentlastung" des Weges kommt: Mit einer Anpassung des Pass- und Personalausweisgesetzes wird der Personalausweis in erster Linie teurer: von 37 auf 46 Euro soll die Gebühr dafür steigen, unter 22 Jahren bei 22,80 Euro bleiben.
Die Verantwortlichen argumentieren, dass die Kosten gestiegen, die Gebühren ohnehin nicht kostendeckend seien und die Bürger dafür sicherlich Verständnis hätten, wenn in Zukunft elektronische Funktionen besser nutzbar würden. Allerdings geht mindestens ein Teil der höheren Kosten auch auf die neuen digitalen Fotostandards zurück, bei denen die dem Bund selbst gehörende Bundesdruckerei eine umstrittene Sonderrolle als Dienstleister erhalten hatte.
Weniger Hürden für Rechenzentren und Breitbandausbau
Weitere Genehmigungsfiktionen sollen zudem für einen schnelleren Breitbandausbau sorgen: Sowohl beim Glasfaserausbau als auch bei Mobilfunkmasten und notwendigen Zuwegungen soll in Zukunft noch häufiger als genehmigt gelten, wo nicht binnen einer gewissen Frist Widerspruch eingelegt wird – was spätestens im Bundestag erneut Stoff für weitere Diskussionen bieten wird.
Beim Energieeffizienzgesetz wiederum ist die Bundesregierung stolz darauf, dass sie nach einer Novelle des 2023 bereits verabschiedeten Gesetzes dann die entsprechende EU-Richtlinie genauso umsetze, wie sie in Brüssel von Mitgliedstaaten und Europaparlament gemeinsam beschlossen wurde. Diese Form der Umsetzung soll künftig der Standard sein.
Das sogenannte "Goldplating" entfällt damit, also eigene Regeln über die europäischen Anforderungen hinaus zu beschließen. Allerdings bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass auf deutsche Spezifika eben nicht mehr eingegangen wird.
Konkret betroffen von diesem Gesetz sind Betreiber von Rechenzentren, deren Energieverbrauch und Abwärme nun weniger Auflagen als zuvor unterliegen sollen.
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Druckluftbeauftragte entfallen
Für viele kleinere Unternehmen deutlich praxisrelevanter dürften andere Vorgaben sein, etwa die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für den Arbeitsschutz nach dem siebten Sozialgesetzbuch: Bislang müssen alle Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen solchen haben – künftig soll das erst ab der Grenze von 250 gelten. Damit könnten theoretisch 123.000 Sicherheitsbeauftragte wegfallen.
Ob das aber überhaupt passiert, hängt gar nicht zuerst vom Gesetzgeber ab: Schon heute gilt, dass der Unfallversicherungsträger je nach Gefahrenlage im Unternehmen entscheidet, ob ein Sicherheitsbeauftragter gestellt werden muss oder nicht. Der könnte in Zukunft wohl auch die Aufgaben des "Druckluftbeauftragten" übernehmen – die Anforderung nach §18 Druckluftverordnung soll nun ersatzlos gestrichen werden.
Bonpflicht bleibt – noch
Ein besonders prominentes Beispiel aller Bürokratiediskussionen, in dem die Digitalisierung eine große Rolle spielt, hat es nicht in die erste Runde der nun auf den Weg gebrachten Entlastungsvorhaben geschafft: die Bonpflicht. Eingeführt unter anderem mit dem Ziel, Steuerhinterziehung zu vermeiden, ist deren Überarbeitung nach wie vor in Arbeit.
Doch das "Entlastungskabinett" soll künftig immer wieder tagen – und Bundesminister Wildberger und seine Kabinettskollegen werden schauen müssen, wie sehr sie noch Luft aus den vollmundigen Ankündigungen der Milliardeneinsparpotenziale herauslassen müssen. Damit das gelingt, will das BMDS in einem Bericht die Ziele der Bundesregierung und die tatsächlichen Aktivitäten der Ministerien regelmäßig überprüfen und transparent darstellen.
(vbr)