Zoll warnt: Black-Friday-Käufe aus dem Ausland können teuer werden
Vor Black Friday erinnert der Zoll an Einfuhrregeln. Bei Auslandsbestellungen fallen schnell Steuern an, bei Fälschungen droht Beschlagnahme
(Bild: Oliver Hoffmann/Shutterstock.com)
Zum Black Friday und im Weihnachtsgeschäft werben auch ausländische Onlineshopping-Anbieter im Internet mit besonderen Schnäppchen. Interessierte sollten jedoch aufpassen, dass sie sich damit keine versteckten Kosten einhandeln. Darauf weist jetzt das Hauptzollamt Heilbronn hin und mahnt zur Vorsicht bei Auslandsbestellungen. Käufer sollten nicht nur Lieferzeiten im Blick haben. Selbst bei Bestellungen unter 150 Euro werden Einfuhrabgaben fällig, die den Preisvorteil schnell zunichtemachen können.
Wie das Hauptzollamt Heilbronn mitteilt, gilt für alle Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer – unabhängig vom Warenwert. Bei Bestellungen bis 150 Euro fallen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an, bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern 7 Prozent. Zusätzlich werden bei alkoholischen Getränken und Kaffee Verbrauchsteuern fällig. Allerdings werden Abgaben unter einem Euro nicht erhoben – wer also beispielsweise eine Kleinigkeit für 4 Euro bestellt, muss trotz rechnerischer Einfuhrumsatzsteuer von 0,76 Euro (19 %) nichts zahlen. Hinzu kommt: Post- und Kurierdienste erheben üblicherweise eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, die den Preisvorteil weiter schmälert."
Überschreitet der Warenwert die 150-Euro-Grenze, kommen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch warenabhängige Zollgebühren hinzu. Lediglich echte Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson bleiben bis 45 Euro abgabenfrei – allerdings nur unter Bedingungen: Die Waren dürfen nicht verboten oder mengenbeschränkt sein. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten zudem enge Mengengrenzen, etwa 50 Zigaretten oder ein Liter Spirituosen.
Gefälschte Markenware wird beschlagnahmt
Besondere Vorsicht ist bei vermeintlichen Markenprodukten zu niedrigen Preisen geboten. Der Zoll beschlagnahmt grundsätzlich alle gefälschten Waren – mit rechtlichen Konsequenzen für den Käufer. Hinzu kommt: Der Kaufpreis wird in der Regel nicht erstattet, zudem können Markenrechteinhaber zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
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Das Problem betrügerischer Angebote verschärft sich in der aktuellen Shopping-Saison. Kriminelle nutzen gezielt Black Friday und das Weihnachtsgeschäft, um mit Fakeshops Käufer zu täuschen. Die Verbraucherzentralen haben bereits eine umfangreiche Liste betrügerischer Onlineshops veröffentlicht.
Produktsicherheit oft mangelhaft
Auch die Produktsicherheit stellt ein erhebliches Risiko dar. Fehlen bei importierten Waren CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde die Einfuhr verweigern. Besonders bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten drohen gesundheitliche Risiken durch mangelhafte Standards. Produkte, die EU-Anforderungen nicht erfüllen, werden zurückgewiesen oder vernichtet – auf Kosten des Bestellers.
Streng sind auch die Regeln für Tabakwaren: Paketsendungen mit Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren sowie E-Zigaretten und deren Liquids ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind grundsätzlich verboten und werden beschlagnahmt.
Chatbot und Abgabenrechner als Hilfe
Für Verbraucher stellt der Zoll digitale Hilfsangebote bereit. Der Chatbot "TinA" beantwortet Fragen zu Einfuhrbestimmungen. Mit dem Abgabenrechner lassen sich voraussichtliche Einfuhrabgaben vorab ermitteln. Umfassende Informationen zu Paketsendungen und Internetbestellungen finden sich auf der Zoll-Website.
In den kommenden Jahren dürften Auslandsbestellungen noch teurer werden. Die EU-Kommission plant, ab 2028 auch für Waren unter 150 Euro Zollpflicht einzuführen. Schätzungen zufolge wird bei 65 Prozent der Pakete aus Drittstaaten bewusst ein zu niedriger Wert angegeben, um Abgaben zu umgehen. Die geplante Reform soll fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen und den Zustrom von Billigwaren etwa von Temu, Shein oder AliExpress eindämmen.
(mki)