Geschwindigkeitsassistenten im Auto: Von dezent bis penetrant
Piep, piep, piep: Seit 2024 ist „Intelligent Speed Assistance“ in Neuwagen Pflicht. Die Praxis zeigt: Hersteller setzen die Vorgaben sehr unterschiedlich um.
(Bild: Ulrike Weis / KI / heise medien)
- Christoph M. Schwarzer
Die Fahrt in einem Hyundai Inster könnte wunderbar ruhig sein: Der Elektromotor im Kleinwagen läuft flüsterleise und vibrationsfrei. Die Geräusche von Wind und Straße sind wirksam gedämmt. Das ist ein scharfer Kontrast zu den Konkurrenten mit Verbrennungsmotor. Aber im Inster piept es. Zum Beispiel, wenn in der Stadt eine 30-km/h-Zone beginnt. Piep. Und wenn die 30 km/h-Zone zur Spielstraße wird. Piep. Und wenn die Spielstraße vorbei ist und wieder die üblichen 50 km/h gelten. Piep. Sollte der Mensch am Steuer die erlaubte Geschwindigkeit überschreiten, piept es zusätzlich und mehrfach penetrant.
Was hier passiert, ist leider nicht ungewöhnlich: Die unfreiwillige Beschallung mit hochfrequenten Tönen bestätigt das Klischee des modernen Autos, das den Fahrer angeblich belästigt und bevormundet. Tatsächlich ist ein Teil der Warnungen gesetzlich vorgeschrieben. Was die Hersteller daraus machen, ist aber höchst unterschiedlich: Einigen gelingt es, die Systeme so auszulegen, dass sie zu einem Sicherheitsgewinn führen. Bei anderen kann alles mit einem Tastendruck abgestellt werden. Und bei wiederum anderen wird lautes Piepen mit Sicherheit gleichgesetzt, was wohlwollend als kulturelles Missverständnis interpretiert werden kann.
Die Rechtsgrundlage
Das Ding mit dem Bing ist für alle seit 7. Juli 2024 in der Europäischen Union neu zugelassenen Pkw vorgeschrieben. Es gilt unabhängig von der Antriebsart, also sowohl für Pkw mit Verbrennungsmotor als auch für jene mit Elektromotor. Zu diesem Stichtag wurden gleich mehrere Assistenzsysteme verpflichtend, von denen die Intelligent Speed Assistance (ISA) das bekannteste ist.
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