Vorsicht, Kunde: Eurowings will gĂĽltigen Gutschein nicht akzeptieren

Wenn man einen Gutschein von einem Unternehmen bekommt, will man ihn auch einlösen. Nicht bei allen Unternehmen ist das eine Selbstverständlichkeit.

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(Bild: Andreas Wodrich / heise medien)

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Von
  • Tim Gerber
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Peter L. hatte von seiner Schwester im Mai 2021 einen Gutschein über 100 Euro für Flugbuchungen bei der Airline Eurowings geschenkt bekommen. Da er nicht so oft fliegt, versuchte Peter L. erst später, den Gutschein für Flugbuchungen online einzusetzen, scheiterte aber immer wieder aus technischen Gründen. Laut Aufdruck sollte der Gutschein bis zum 31.12.2026 gültig sein.

Sein letzter Versuch am 8. Mai 2025, den Gutschein bei der Buchung eines für den 27. Mai geplanten Fluges einzulösen, scheiterte mit der Fehlermeldung „payment failed“. Die telefonische Hotline der Airline für Privatkunden konnte den Fehler nicht klären und verwies ihn an die Business-Hotline, die mehr Möglichkeiten hätte, wie es hieß. Aber auch dort zeigte man sich ratlos. Der Kunde solle sich per E-Mail an den Service wenden. Seinen Flug buchte Peter L. vorsichtshalber ohne den Gutschein.

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Noch am selben Tag fragte er per E-Mail bei Eurowings an, wie er denn nun den Gutschein einlösen könne. Die Airline ließ sich jedoch Zeit und fragte erst am 27. Mai, dem Tag seines Abflugs, nach der Nummer des Gutscheins, um die Sache zu prüfen. Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am 4. Juni beantwortete Peter L. sofort diese Nachfrage.

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Nun hüllte sich Eurowings erst einmal in Schweigen. Erst auf mehrfache Nachfrage erhielt der Kunde eine Antwort. Sie enthielt eine Bestätigung, dass der Gutschein nach wie vor gültig sei, sonst aber nicht viel mehr als die üblichen allgemeinen Hinweise: Er solle den Browser-Cache löschen und dergleichen mehr. Interessant war in der Mail lediglich die Angabe, dass der Gutschein sogar bis zum 10. Januar 2027 gültig sei. Ebenso überraschend war der in der Mail versteckte Hinweis, eine kombinierte Zahlung mit Gutschein und einem weiteren Zahlungsmittel funktioniere nicht in jedem Fall reibungslos.

Peter L. reklamierte daraufhin den Gutschein in aller Form. Schließlich gab es keine Flugangebote für exakt hundert Euro, die er ausschließlich mit dem Gutschein hätte bezahlen können. Und die Anrechnung auf einen per Überweisung oder Kreditkarte zu zahlenden Flugpreis, die man üblicherweise erwartet, war ja offenbar nicht möglich.

Gutscheine der Airline Eurowings halten nicht immer, was sie versprechen.

Eine für die Erstattung des Betrages gesetzte Frist bis zum 31. Juli ließ Eurowings ohne jede Antwort verstreichen. Also schrieb der Kunde nunmehr einen Brief an die Geschäftsleitung, den er per Post an Eurowings sandte. Am 11. August erhielt er vom Kundenservice der Airline eine E-Mail mit der verblüffenden Antwort auf seinen Brief: Der Gutschein sei abgelaufen, mithin ungültig und könne deshalb weder eingelöst noch erstattet werden, hieß es nun plötzlich.