Vorsicht Kunde: Stromanbieter Lichtblick versemmelt Lieferbeginn

Der Wechsel des Stromlieferanten gehört inzwischen zum Alltag und sollte reibungslos vonstattengehen. Doch es kann auch einiges schiefgehen.

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(Bild: Andreas Wodrich / heise medien)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Tim Gerber
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Am 3. September schloss Marc P. einen Vertrag mit dem Hamburger Stromanbieter Lichtblick, künftig seinen Haushalt mit Elektroenergie zu beliefern. Mit Schreiben vom 4. September bestätigte das Unternehmen den Vertrag. Lieferbeginn sollte demnach der 23. Oktober sein. Das Schreiben enthielt weitere Details zur Höhe des monatlichen Abschlags sowie die Bitte, den Zählerstand zum Lieferbeginn abzulesen und via Internet an den Stromversorger zu übermitteln.

Das wollte Marc P. pflichtgemäß am 22. Oktober erledigen. Doch im Kundenportal von Lichtblick war zu lesen, dass eine Eingabe der Zählerstände erst ab Vertragsbeginn, also einen Tag später möglich sein werde. Da sein Account im Kundenportal von Lichtblick noch nicht freigeschaltet war, übermittelte er den Zählerstand stattdessen online an den Netzbetreiber.

Recht, Verbraucher- und Datenschutz

Am folgenden Wochenende versuchte Marc P. dann, die Meldung seines Zählerstands an Lichtblick nachzuholen. Doch obwohl nun bereits der 25. Oktober war und die Lieferung ja am 23. Oktober hätte beginnen sollen, meldete das Kundenportal erneut, dass eine Zählerstandeingabe erst ab Lieferbeginn möglich sei.

Am 4. November zeigte die Lichtblick-App auf seinem Smartphone Marc. P. eine Auftragsbestätigung an. In einer Verlaufsübersicht hieß es, dass sein Vertrag beim aktuellen Anbieter aktuell gekündigt und seine Lieferstelle beim Netzbetreiber angemeldet werde. Die Belieferung sollte demnach nun am 29. Oktober beginnen. Zählerstände konnte der Kunde aber immer noch nicht übermitteln, obwohl auch dieses Datum ja längst überschritten sei.

Service im Visier

Immer wieder bekommen wir E-Mails, in denen sich Leser über schlechten Service, ungerechte Garantiebedingungen und überzogene Reparaturpreise beklagen. Ein gewisser Teil dieser Beschwerden ist offenbar unberechtigt, weil die Kunden etwas überzogene Vorstellungen haben. Vieles entpuppt sich bei genauerer Analyse auch als alltägliches Verhalten von allzu scharf kalkulierenden Firmen in der IT-Branche.

Manchmal erreichen uns aber auch Schilderungen von geradezu haarsträubenden Fällen, die deutlich machen, wie einige Firmen mit ihren Kunden umspringen. In unserer Rubrik „Vorsicht, Kunde!“ berichten wir über solche Entgleisungen, Ungerechtigkeiten und dubiose Geschäftspraktiken. Damit erfahren Sie als Kunde schon vor dem Kauf, was Sie bei dem jeweiligen Unternehmen erwarten oder manchmal sogar befürchten müssen. Und womöglich veranlassen unsere Berichte ja auch den einen oder anderen Anbieter, sich zukünftig etwas kundenfreundlicher und kulanter zu verhalten. In unserem zweiwöchentlichen Podcast besprechen wir die Fälle mit einem Rechtsexperten.

Falls Sie uns eine solche böse Erfahrung mitteilen wollen, senden Sie bitte eine chronologisch sortierte knappe Beschreibung Ihrer Erfahrungen an: vorsichtkunde@ct.de.

Wegen all dieser Ungereimtheiten wandte sich Marc P. per Mail an Lichtblick, erhielt aber lediglich eine automatische Eingangsbestätigung. Die Mitarbeiter an der Telefonhotline wussten auch keine Erklärung oder Abhilfe. Dafür gab es bald neue Überraschungen: Am 5. Dezember erhielt Marc P. von Lichtblick eine Endabrechnung für den Zeitraum vom 23. bis zum 28. Oktober. Sein Vertrag sei aufgrund seiner Kündigung beendet worden.

Über das Kundenportal kontaktierte Marc P. erneut den Service von Lichtblick und bat um Aufklärung der Sache. Er habe keine Kündigung ausgesprochen, sondern wolle, dass der Vertrag wie vereinbart vom 23. Oktober 2025 bis zum 22. Oktober 2026 erfüllt werde. Als am 9. Dezember noch immer keine Antwort eintraf, versuchte der Kunde sein Glück an der Telefonhotline. Doch dort wurde ihm lediglich bestätigt, dass sein Vertrag beendet sei. Aus welchem Grund wusste die Mitarbeiterin nicht zu sagen, sondern sagte lediglich zu, den Vorgang an eine Fachabteilung weiterzugeben.

Sicherheitshalber erkundigte sich Marc P. nun bei seinem Netzbetreiber. Der bestätigte ihm, dass seit dem 29. Oktober die Firma Lichtblick als Lieferant für seinen Anschluss registriert sei. Darauf rief erneut bei Lichtblick an und fragte nach seinem Vertrag. Nun hieß es, eine „Reaktivierung“ seines Vertrags sei nur mit zwei Tagen Vorlauf in der Zukunft möglich, nicht jedoch rückwirkend zum 29.10.2025.

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