Vorsicht, Kunde: Jacob Elektronik liefert beschädigte Ware

Wer Neuware bestellt und bezahlt, muss sie auch bekommen. Bei Jacob Elektronik scheint das nicht immer selbstverständlich.

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(Bild: Andreas Wodrich / heise medien)

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Von
  • Tim Gerber
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Schon im Januar 2026 wollte sich Martin L. für den demnächst anstehenden Frühjahrsputz wappnen und suchte nach einem günstigen Angebot für ein Hochdruckreinigerset der verbreiteten Marke Kärcher. Fündig wurde er im Webshop von Jacob Elektronik, wo man ein Set „Kärcher K 4 Power Control Flex Home“ für knapp 200 Euro anbot. Der Preis bei den meisten Baumärkten lag mit etwa 220 Euro etwas darüber.

Am 31. Januar bestellte er das Set, geliefert wurde es ihm am 11. Februar. Doch beim Auspacken war er ziemlich enttäuscht: Statt eines Neugeräts hatte man ihm eines mit deutlichen Gebrauchsspuren und Beschädigungen gesendet. Überall am Gerät fanden sich Kratzer und Abnutzungsspuren. Folien und Aufkleber, die bei Neugeräten vorhanden sein sollten, fehlten ebenso wie eine Plastikabdeckung an einem der Räder. Der Einstellring für den Reinigungsdruck am Strahlrohr war sogar gebrochen.

Vorsicht, Kunde

Am 15. Februar kontaktierte Martin L. den Service des Händlers, wies auf die vorhandenen Gebrauchsspuren hin und bat darum, ihm vertragsgemäß ein Neugerät zuzusenden. Fehler können passieren und von seriösen Händlern erwartet man, dass diese solche Missgeschicke geräuschlos bereinigen. Aber was tut man, wenn der Händler nicht angemessen reagiert? Welche Rechte hat man als Kunde und wie vermeidet man Nachteile?

Der Service reagierte sehr schnell und mit Bedauern auf die Reklamation, wollte zunächst aber Fotos von den Schäden, vom Aufkleber mit der Seriennummer und dem Versandetikett auf der Verpackung. Die sandte Martin L. sofort per E-Mail zu. Vonseiten Jacob hieß es nun, man bedauere einen Transportschaden an dem gelieferten Gerät. Um diesen regulieren zu können, solle der Kunde eine eidesstattliche Versicherung auf einem firmeneigenen Formular einreichen. Es enthielt zunächst eine (juristisch fehlerhafte) Belehrung über Strafbarkeit falscher eidesstattlichen Versicherungen und verlangte am Ende eine „rechtsgültige Unterschrift“, was immer das sein mag.

Der Hochdruckreiniger kam mit erheblichen Gebrauchsspuren und Beschädigungen an, nach Transportschaden sah das aber nicht aus.

(Bild: Martin L.)

Wie verlangt beschrieb Martin L. wahrheitsgemäß die festgestellten Schäden an dem gelieferten Gerät. Ganz wohl war ihm dabei freilich nicht, also schrieb er zusätzlich auf das Formular, dass es sich seiner Auffassung nach eher nicht um einen Transportschaden handle. Auch kreuzte er an, dass die Verpackung unbeschädigt sei, was ebenfalls der Wahrheit entsprach.

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Am 17. Februar bedankte sich der Jacob-Service bei Martin L. für die Übersendung des Formulars. Man befinde sich nun „im weiteren Austausch“ mit seinem Versandpartner und versuche, eine für ihn zufriedenstellende Lösung zu finden. Zwei Tage später teilte Jacob dem verdutzten Kunden mit, dass er kein neues Gerät erhalten werde: „Da ein Austausch des Artikels aktuell aufgrund des auch für uns gestiegenen Preises nicht zumutbar ist, können wir Ihnen hierbei leider lediglich nach Erhalt der Retoure den Kaufpreis erstatten“, hieß es zur Begründung.

Vergeblich versuchte Martin L. nun, den Händler Jacob Elektronik dazu zu bewegen, ihm ein neues Gerät zu liefern. Schließlich war das Set ohne Weiteres lieferbar und lag der vereinbarte Preis, den der Kunde bezahlt hatte, im absolut üblichen Rahmen. Da er aber keine Antworten mehr erhielt, wandte sich Martin L. an die c’t-Redaktion.