FDP-Medienkommission gegen "populistisches" Verbot von "Killerspielen"

Medienexperten der Liberalen halten das vor allem von der CDU/CSU forcierte zusätzliche rechtliche Vorgehen gegen gewaltverherrlichende Spiele für obsolet angesichts bereits bestehender strenger Jugendschutzregeln.

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Medienexperten der FDP halten das vor allem von der CDU forcierte zusätzliche rechtliche Vorgehen gegen gewaltverherrlichende Spiele für obsolet angesichts bereits bestehender strenger Jugendschutzregeln in Deutschland. Bei der ersten Sitzung der "Kommission für Internet und Medien" der Liberalen am Wochenende in Berlin waren sich die Teilnehmer einig, dass es sich bei dem auch im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot umrissenen Verbot von "Killerspielen" lediglich um "eine populistische Maßnahme" handele. Mit dem heftig umstrittenen Vorstoß würden "die Berührungsängste bei vielen Eltern mit moderner Unterhaltungssoftware geschürt", kritisiert Hans-Joachim Otto, FDP-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der Medienkommission, den ihm zufolge durchsichtigen Versuch von Unionspolitikern, "Wählerstimmen zu generieren".

Inhaltlich kritisiert das liberale Gremium, dass schon der Begriff "Killerspiele" juristisch kaum scharf zu fassen sei. Zudem implementiere die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Deutschland bereits ein "weltweit einmaliges und vorbildliches Alterskennzeichnungssystem". Dieses sei zentraler Bestandteil des hiesigen Jugendmedienschutzes, an dem auch staatliche Vertreter aus den Landesjugendministerien beteiligt sind. Darüber hinaus verfüge Deutschland schon jetzt über das im internationalen Vergleich "härteste Kontrollregime für Computerspiele". Nicht zu vergessen sei auch, dass die von einzelnen CDU-Innenminister angesprochenen Spiele, die "Gewalt in jeder Form verherrlichen", schon jetzt nach Paragraph 131 Strafgesetzbuch strafbar und somit auch verboten seien.

"Im Zeitalter von freiem Warenverkehr in der EU und den geradezu grenzenlosen Möglichkeiten des Internet sollte die Effektivität von Verboten ohnehin nicht überschätzt werden", gibt Otto weiter zu bedenken. Statt dessen müsste daran gearbeitet werden, "Medien- und insbesondere Internetkompetenz zu stärken". Auch eine bessere Auseinandersetzung mit den Internetgewohnheiten von Jugendlichen und den Sorgen von Eltern könne helfen, den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten aus dem Netz zu verhindern. Solch einen Abbau von Berührungsängsten hält Otto "auch bei nicht wenigen Ministern von CDU und CSU für unbedingt erforderlich". Populistische Schnellschüsse seien dagegen gerade vor dem Hintergrund des sich bald wieder jährenden Blutvergießens im April 2002 in Erfurt äußerst kontraproduktiv.

Ähnlich wie die FDP-Kommission hatte sich zuvor schon die grüne Bundestagsfraktion geäußert. Sie ist der Ansicht, dass "Killerspiele" bereits mit der jüngsten Novellierung des Jugendmedienschutzes und des Jugendschutzgesetzes "ausreichend berücksichtigt" seien. Die Grünen verweisen insbesondere auf die Einführung verbindlicher Altersfreigaben für Computerspiele und eine Prüfung auf mögliche Jugendgefährdung. So würden etwa kriegs- und gewaltverherrlichende sowie die Menschenwürde verletzende Darstellungen bereits als schwer jugendgefährdend eingestuft. Entsprechende Games dürfen nicht an Heranwachsende verkauft werden oder kämen auf den Index.

In der Debatte zu Wort gemeldet hatte sich ferner jüngst der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). Viele aktuelle Computer- und Videospiele aus allen Genres könnten online mit anderen Mitspielern gespielt werden, geben die darin vertretenen Unternehmen zu bedenken. Soweit es um die Regulierung so genannter Massively Multiplayer Online Games gehe, benötige man dafür in der Regel bereits eine Zugangssoftware, die hierzulande wiederum von der USK geprüft wird. Von einem "riesigen grauen Markt" für "überaus brutale Online-Spiele" könne nicht die Rede sein. Den BIU verwundert zudem, dass sich die Innenminister der CDU bei dem Verbotsplänen aus den Fenster lehnen und nicht die Familienministerien von Bund und Ländern.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)