FDP-Politiker lehnen geplantes Rundfunkgebührenmodell ab

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden in den Parlamenten von fünf ostdeutschen Bundesländern fordern, die Unterzeichnung des nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu verschieben. Sie halten das geplante Gebührenmodell nicht für einen Systemwechsel geeignet.

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Eine Gruppe von FDP-Politikern sieht den derzeitigen Entwurf zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht als geeignete Grundlage für einen Wechsel des Finanzierungsmodells für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit noch Änderungen an dem Modell vorgenommen werden können, sollte der Vertrag nicht wie geplant Mitte Dezember unterschrieben werden, fordern die Fraktionsvorsitzenden Christoph Meyer (Berlin), Andreas Büttner (Brandenburg), Michael Roolf (Mecklenburg-Vorpommern), Veit Wolpert (Sachsen-Anhalt) und Uwe Barth (Thüringen). Sonst könnten nur noch noch marginale Veränderungen vorgenommen werden und der gewünschte Systemwechsel könne misslingen.

Die fünf FDP-Politiker haben ein Positionspapier (PDF-Datei) vorgelegt, in dem sie sich für eine "breite Diskussion verschiedener Finanzierungssysteme" einsetzen. Es sollten konkrete Kosten-Modellberechnungen der geplanten Haushalts- und Betriebsstättenabgabe und alternativer Modelle vorgenommen werden. Dazu zählen sie eine personenbezogene Medienabgabe.

Die Bürger dürften nach Einführung der neuen Rundfunkgebühr nicht stärker als zuvor belastet werden, insbesondere dürften kleinere und mittlere Unternehmen nicht überproportional belangt werden, meinen die Politiker. Betriebe mit mehreren Filialen, wie beispielsweise Bäckereien, wären mehrfach gebührenpflichtig. "Gerade die kleinteilige Wirtschaftsstruktur in Ostdeutschland wäre stark durch den vorliegenden Entwurf belastet", sagte Wolpert. Auch solle im Sinne des Datenschutzes gebotenen Datensparsamkeit ein Modell geprüft werden, das die Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale ermöglicht.

Kritik am geplanten Rundfunkgebührenmodell kam aus der Wirtschaft unter anderem deshalb, weil die Betriebsstätten- und Kfz-Abgabe die "Gesamtlast der Wirtschaft" massiv erhöhe, wie es der IT-Branchenverband Bitkom ausgedrückt hatte. Vor diesem Hintergrund wollten die Ministerpräsidenten der Bundesländer heute auf ihrer Herbsttagung in Magdeburg die Staffelung der Beiträge für Unternehmen noch einmal überarbeiten, wurde berichtet.

Unterdessen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekannt gegeben, seine Entscheidung zu drei Streitsachen zweier Rechtsanwälte und eines Studenten über Rundfunkgebühren für Computer mit Internetzugang am Mittwoch, dem 27. Oktober bekannt geben zu wollen (Az. BVerwG 6 C 12.09 , 6 C 17.09 und 6 C 21.09). (anw)