Solarstrom mit den Nachbarn teilen: Was ab Juni 2026 möglich sein soll

Energy Sharing kommt: Privatleute und kleine Unternehmen dĂĽrfen ihren PV-Strom nun mit der Nachbarschaft teilen. Ein Ăśberblick ĂĽber Regeln, Chancen und Risiken.

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(Bild: KI, Jessica Nachtigall / heise online)

Lesezeit: 15 Min.
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Die Einspeisevergütung für neu gebaute PV-Anlagen ist gering, der Hausspeicher häufig schon vor dem Mittag voll – und das Verhältnis zum Nachbarn ist hervorragend. Naheliegend also, den überschüssigen PV-Strom einfach zu teilen, statt ihn billig ins Netz zu geben. Genau hier setzt Energy Sharing an, das ab Juni 2026 in Deutschland möglich sein soll: Vor Ort produzierten Strom lokal gemeinsam nutzen, ohne in derselben Hausnummer zu wohnen.

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Bislang war das in der Praxis kaum machbar. Wer seinen Solarüberschuss rechtlich sauber an den Nachbarn liefern wollte, landete faktisch in der Rolle eines vollwertigen Stromversorgers – mit allen Pflichten, Prozessen und Risiken. Selbst mit bestem Willen war das für private Anlagenbetreiber nicht zu stemmen.

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  • Ab Juni 2026 ist das Teilen von PV-Strom ĂĽber das öffentliche Netz rechtlich erlaubt.
  • Nur Privatpersonen und kleine Unternehmen im selben Bilanzierungsgebiet dĂĽrfen am Energy Sharing teilnehmen.
  • Volle Netzentgelte und Steuern verhindern einen echten finanziellen Anreiz fĂĽr die Teilnehmer.
  • Der schleppende Smart-Meter-Ausbau blockiert die zwingend vorgeschriebene Viertelstunden-Abrechnung.

Mit dem neuen § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird das Teilen von Strom über das öffentliche Netz nun unkomplizierter. Was genau dahintersteckt, welche Voraussetzungen es braucht und wie man die Prozesse technisch ausgestalten würde, zeigt der Artikel auf. Dazu geben wir eine Einschätzung, ob das Stromteilen jetzt auch in Deutschland richtig durchstarten kann.

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