EUDI-Wallet: Der regulatorische Fahrplan zur digitalen Identität
Deutschland hat einen Referentenentwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) vorgelegt. Der Text belässt wichtige Punkte ungeklärt.
(Bild: Vanessa Bahr / iX)
- Tobias Haar
Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung von 2014 schuf zwar einheitliche Regeln für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste im Binnenmarkt, verpflichtete die Mitgliedsstaaten aber nicht, eigene digitale Identitätssysteme bereitzustellen. Nach einem Jahrzehnt hatten daher nur wenige Staaten brauchbare nationale eID-Lösungen entwickelt, Interoperabilität war technisch fehleranfällig und fand kaum Akzeptanz. Letztlich blieb der private Sektor weitgehend außen vor.
Die Novelle – in Kraft seit 20. Mai 2024 und kurz eIDAS 2.0 genannt – korrigiert das grundsätzlich. Kernstück ist Artikel 5 a, dem zufolge alle 27 Mitgliedsstaaten mindestens eine EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) bereitstellen müssen, und zwar innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der ersten technischen Durchführungsrechtsakte (das erste Paket trat im November 2024 in Kraft, das zweite im Mai 2025). Danach haben die Mitgliedsstaaten jeweils 24 Monate Zeit, mindestens eine EUDI-Wallet bereitzustellen. Der von Deutschland kommunizierte Starttermin 2. Januar 2027 orientiert sich daran, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung mindestens einer EUDI-Wallet ab spätestens 31. Dezember 2026 besteht und ab dem 1. Januar 2027 die verpflichtende Akzeptanz durch öffentliche Stellen beginnt.
Was macht die EUDI-Wallet gegenüber der bisherigen eID neu? Sie kombiniert erstmals drei Funktionsbereiche in einer App: die elektronische Identifizierung auf Sicherheitsniveau „hoch“, qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und Siegel sowie Electronic Attestations of Attributes (EAA), also verifizierte Nachweise wie Führerschein, Hochschulzeugnis oder Versicherungsausweis. Der Nutzer entscheidet dabei selektiv, welche Attribute er an wen weitergibt. Das Need-to-know-Prinzip als technischer Designanspruch – also nur so viele Daten werden geteilt, wie für den jeweiligen Zweck benötigt werden – steht jedoch auf EU-Ebene durch aktuelle regulatorische Vorschläge unter Druck.
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