Dienstwagen mit eigenem PV-Strom laden: Zwischen Einspeisung und Erstattung

Wer den E-Dienstwagen daheim lädt, kann sich den Strom steuerfrei erstatten lassen. Mit PV-Überschuss ist das eine Alternative zur Einspeisevergütung.

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Mann lädt Elektroauto vor seinem Haus mit Sonnenkollektoren

(Bild: Halfpoint/Shutterstock.com)

Lesezeit: 12 Min.
Inhaltsverzeichnis

Den Dienstwagen mit Strom vom eigenen Dach zu laden, klingt nach einer echten Win-win-Situation. Statt überschüssigen Solarstrom für eine vergleichsweise geringe Einspeisevergütung ins Netz zu schicken, könnte man ihn direkt im elektrifizierten Firmenauto nutzen – und sich die Kosten vom Arbeitgeber erstatten lassen. Der muss weniger teuren Strom von öffentlichen Ladesäulen kaufen.

Was jedoch so naheliegend scheint, wirft ein paar Fragen auf: Wie lässt sich der Ladestrom überhaupt steuerfrei abrechnen? Und welche Voraussetzungen muss man dafür technisch und organisatorisch erfüllen?

heise+ kompakt
  • Arbeitnehmer mĂĽssen den Ladestrom fĂĽr ihren Dienstwagen zwingend ĂĽber einen MID-Zähler kilowattstundengenau erfassen, da pauschale Erstattungen entfallen.
  • Die Abrechnung des eigenen Solarstroms ĂĽber die 34-Cent-Pauschale des Arbeitgebers ist deutlich lukrativer als die Einspeisung ins Netz fĂĽr rund 7,8 Cent.
  • Um auch geringe SolarĂĽberschĂĽsse effizient in den Fahrzeugakku leiten zu können, ist eine smarte Wallbox mit automatischer Phasenumschaltung ratsam.

Die Gesetzeslage hat sich zum Jahresbeginn 2026 geändert, sodass man nicht mehr auf einfache Pauschalen hoffen kann. Vielmehr geht es um eine genaue Erfassung der daheim „getankten“ Kilowattstunden. Was es hier zu beachten gilt und wie man das Laden daheim finanziell einordnen kann, fasst der Artikel zusammen.

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