Telekom muss Standardangebot für Netzzugang am Schaltverteiler nachbessern
Die Bundesnetzagentur fordert von der Telekom, "klare Regelungen" für den Zugangsanspruch zu formulieren sowie die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen.
Im Streit um den Zugang zum Netz der Telekom am sogenannten Schaltverteiler ringt der Bonner Konzern noch mit der Bundesnetzagentur um die allgemeingültigen Bedingungen. Die Regulierungsbehörde hat die Telekom aufgefordert, den vorgesehenen Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Schaltverteiler noch in wichtigen Punkten zu ändern. Das teilte die Bundesnetzagentur am Dienstag in Bonn mit.
Über den Zugang am Schaltverteiler, in dem die Teilnehmeranschlussleitungen von Ortsteilen oder ganzer Gemeinden zusammenlaufen, können Wettbewerber der Telekom zahlreiche Haushalte mit einer eigenen Zuführung erschließen. DIe Regulierungsbehörde hatte die Telekom im März 2009 verpflichtet, ihren Konkurrenten diesen Zugang in Regionen zu ermöglichen, wo Haushalte nicht mit mindestens 1 MBit/s versorgt werden können. Der Schaltverteiler verkürzt die "letzte Meile" zwischen Anschluss und Vermittlungsstelle und ermöglicht so eine höhere Bandbreite.
Damit spielt diese Zugangsvariante auch eine wesentliche Rolle für die Breitband-Strategie der Bundesregierung. Bisher setzen aber nur wenige Telekom-Konkurrenten auf diesen Zugang. Der Konzern selbst nutzt nach eigenen Angaben nur wenige Schaltverteiler und muss die Anlagen bei Bedarf extra aufstellen. Die Telekom war gegen diese Auflage vor Gericht gezogen, weil sie die Kostenfrage nicht zu ihrer Zufriedenheit beantwortet sah – bisher war das allerdings erfolglos. Die Konkurrenten werfen dem Konzern – wie schon so oft – Blockadetaktik vor.
Tatsächlich ist der Weg zum Schaltverteiler beschwerlich – den ersten übergab die Telekom über ein Jahr nach der Regulierungsverfügung an einen Wettbewerber. Für jeden Kasten ist bisher ein eigenes, aufwendiges Regulierungsverfahren nötig. Deshalb hatte die Bundesnetzagentur ein sogenanntes Standardangebot für den Schaltverteiler in Aussicht gestellt, damit die Telekom-Wettbewerber die Einrichtung zu einheitlichen Bedingungen und mit standardisierten Prozessen beantragen können.
Den Entwurf des Standardvertrags hatte die Telekom der Bundesnetzagentur im August vorgelegt. Die Regulierungsbehörde sieht darin noch Änderungsbedarf in einigen wesentlichen Punkten. "Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass der Standardvertrag für den Schaltverteilerzugang in zahlreichen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedarf", erklärte Chefregulierer Matthias Kurth.
Die Telekom soll nun "insbesondere klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch treffen", heißt es bei der Bundesnetzagentur. Zudem sollen der Konzern die Informations- und Bereitstellungsfristen straffen und Vertragsstrafen einführen. Darüber hinaus vermissen die Regulierer eine genauere Definition von möglichen Ablehnungsgründen.
"Ich gehe davon aus, dass die Deutsche Telekom die Vorgaben im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten Gebieten nunmehr zügig und umfassend umsetzen wird", so Kurth. Die Telekom hat nun bis Ende Januar 2011 Zeit, den Vertragstext an die Vorgaben der heutigen Entscheidung anzupassen. Den geänderten Vertragstext muss sie der Bundesnetzagentur anschließend noch einmal vorlegen. (vbr)