Bundesregierung: Mehr Datenschutz für Internet-Nutzer [Update]

Notwendig sei ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbeziehe und sich nicht auf einzelne Teilaspekte beschränke, erklärte der Bundesinneminister zu einem Gesetzentwurf, der Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzer stärken soll. Das Internet solle aber als öffentlicher Raum "grundsätzlich frei von staatlichen Restriktionen sein".

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Von
  • dpa

Die Bundesregierung will die Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzer in Deutschland deutlich stärken. Das sieht ein Gesetzesentwurf (PDF-Datei) vor, der von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgestellt wurde. "Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht und sich nicht auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränkt", so de Maizière.

Die Bundesregierung will demnach eine "gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen" nur dann erlauben, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben oder ein "klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung" bestehe. "Hier gibt es eine 'rote Linie', die jeder beachten muss." Gleichzeitig will de Maizière die kommerzielle Veröffentlichung von Daten im Netz unterbinden, wenn sich dadurch ein "umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben" könne oder der Betroffene "in ehrverletzender Weise" beschrieben oder abgebildet werde.

De Maizière betonte, die Schwelle für die Definition der "roten Linie" sei hoch angesetzt worden, da das Internet als öffentlicher Raum "grundsätzlich frei von staatlichen Restriktionen sein sollte". Die Bundesregierung setzt dabei auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie. Die Branche hatte sich verpflichtet, freiwillig einen Datenschutz-Kodex zu Google Street View und ähnlichen Diensten vorzulegen.

[Update: Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums markiere der Gesetzentwurf aber eben diese eine "rote Linie" für Dienste, die unter keinen Umständen überschritten werden dürfe und durch Selbstregulierung nicht zu sichern sei. Der Gesetzentwurf ziele auf die Frage ab, "was – unabhängig von einer Selbstverpflichtung der Branche – überhaupt nicht im Internet zu vertreten ist". De Maizière betonte: ""Mit dem Gesetzentwurf knüpfen wir an den Schutzgedanken an, nämlich an den Schutz der Persönlichkeit. Wir wollen besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verhindern – unabhängig davon, um welche Dienste es sich handelt."]

Parallel zur Vorstellung des Gesetzentwurfs durch das Innenministerium überreichte der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, August Wilhelm Scheer, dem Innenminister einen "Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste". Die Branche will unter anderem eine "Zentrale Informations- und Widerspruchsstelle im Internet" einrichten, bei der die Bürger bei den einzelnen Anbietern Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen können." Widersprüche sollen mit wenigen Klicks oder auch ohne Internet-Nutzung möglich sein.

Der Verband hatte bereits vor einigen Tagen angekündigt, man arbeite an einer datensparsamen und verbraucherfreundlichen Lösung, bei der die Bürger so wenig wie möglich preisgeben müssten: "Dabei achten wir darauf, Grundstücksdaten nicht mit anderen persönlichen Daten zu verknüpfen. Ein bundesweites Register, das solche Kombinationen speichern würde, wäre ein Datenkrake, den keiner wollen kann." Zu dem Kodex gehört beispielsweise auch, das Einsprüche gegen Abbildungen in Panorama-Diensten auch ohne Internetanschluss möglich sein sollen und Anbieter Kamerafahrten einen Monat im Voraus ankündigen.

[Update: Der Bundesinnenminister kündigte an, den Kodex nun eingehend prüfen zu lassen; er spendete Lob "für die Einhaltung der Vereinbarung und die pünktliche Übergabe des Kodex". Die Chancen des Internets dürften keinesfalls eingeschränkt werden, erklärten de Maiziére und Scheer unisono. "Es gibt eine Grenze, die den Schutz der Persönlichkeit angeht. Jenseits dieser Grenze wünsche ich mir viel Freiheit", sagte de Maizière.

Die Datenschutzbeauftragten kritisierten den Ansatz, den der Bitkom mit dem Kodex für Geodatendienste vorgelegt hat: "Weder sind die Unternehmen, die der Selbstverpflichtungserklärung nicht beitreten, künftig verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten, noch lassen sich Verstöße gegen den Kodex durch eine selbständige Datenaufsicht durchsetzen und sanktionieren", bemängelte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar..] (jk)