Zahlreiche Bedenken gegen neues Anti-Terrorpaket

Experten machten bei einer Anhörung im Bundestag in den Regierungsentwürfen für die Anti-Terror-Datei und das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz viele handwerkliche Fehler aus.

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Experten machten bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am Montagnachmittag in den umstrittenen Entwürfen der Bundesregierung für die Anti-Terror-Datei und das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) viele handwerkliche Fehler aus. Sie kritisierten insbesondere, dass mit den geplanten neuen Befugnissen für die Sicherheitsbehörden auch zahlreiche Unschuldige in den Verdachtsnetzen hängen bleiben dürften und insgesamt eine neue Qualität der Überwachung der Bevölkerung erreicht werde. Vertreter von Verfassungsschutzämtern, vom Bundeskriminalamt (BKA) und zwei Rechtsprofessoren hielten die Regierungsvorschläge dagegen für notwendig und im Großen und Ganzen angemessen.

Die meisten Einwände bezogen sich auf die Anti-Terror-Datei. Damit will das Bundeskabinett auf die "akute terroristische Bedrohung in Deutschland" reagieren, wie Wolfgang Weber, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutzes, die Lage charakterisierte, und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten verbessern. In Paragraph 1 des Gesetzesentwurfs (PDF-Datei) wird festgehalten, dass die "gemeinsame standardisierte zentrale" Datenbank zur "Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik" eingerichtet werden soll. Doch beim Weiterlesen stoße man darauf, dass die Datei "auch für andere Zwecke" wie die Bekämpfung schwerer Straftaten allgemein verwendet werden könne, monierte Hansjörg Geiger, Ex-Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Er warf die Frage auf, ob man so "gleich im ersten Anlauf etwas dazupacken" müsse. Der Bürger könne bei dem Gesetzesvorhaben von Anfang an nicht das erforderliche Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Verwaltung haben.

Fredrik Roggan von der Humanistischen Union beklagte, dass man leicht in die Datei hineinrutschen könne, das "Rauskommen" aber "völlig unbestimmt" sei. Schon "tatsächliche Anhaltspunkte" auf die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung würden dem Entwurf nach ausreichen, "um eine Speicherung auszulösen". Dabei gehe es um die "unterste Stufe des Tatverdachts" und nur "um mögliche Indizien". Noch uferloser würden die Vorgaben, wenn man sich die Speicherung von Kontaktpersonen anschaue, womit "beinahe jedermann" erfasst werden könne.

Der Würzburger Strafrechtsprofessor Eric Hilgendorf fürchtete ebenfalls, dass schon von den Anfangsparagraphen eine "Sogwirkung" zur Einspeisung Verdächtiger ausgehen dürfte. Die Behörden seien angehalten, "möglichst viel reinzupacken" in die gemeinsame Datei. Ein "trojanisches Pferd" witterte der Wissenschaftler in Paragraph 6, demzufolge die Daten auch zur Verfolgung einer besonders schweren Straftat oder zur Abwehr einer Gefahr für "Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person" verwendet werden dürften. "Es fehlt nur noch die Ehre", um den Katalog der Persönlichkeitsrechte komplett zu machen, verwehrte sich Hilgendorf gegen eine derartige Befugnisausdehnung. Allgemein konstatierte er einen Trend zum "Abschleifen rechtsstaatlicher Sicherungen" der Bürgerrechte, dem die beiden debattierten Gesetzesvorhaben Vorschub leisten würden.

Ralf Poscher, Öffentlichkeitsrechtler an der Ruhr-Universität Bochum, lobte zunächst, dass das vorgeschlagene abgestufte System aus Grund-, Volldaten und einem Freitextfeld die bestehende Trennung zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten nur "ein Stück weit aufhebt". Gleichzeitig machte er aber Schwächen bei der vom Bundesverfassungsgericht immer wieder angemahnten "Sicherung gegen einen sich verselbstständigenden Sicherheitsapparat" aus. Die Polizei könnte künftig seinen Ausführungen nach etwa Peter Handke aufgrund seiner umstrittenen Äußerungen zu den Verteidigungsrechten Serbiens in der Datei speichern, mit eventuell vorhandenen Daten über einen Verkehrsunfall des Autors vereinen und alle Personen dazustellen, "für die Indizien vorliegen, dass sie sein Handeln kennen". Dass selbst ein "bloßes Befürworten" von Gewalt in einer Speicherung enden soll, führt für Poscher zu bedenklichen Eingriffsmöglichkeiten der Polizei in die Meinungsfreiheit.

Protest legten auch Datenschützer ein. Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) sprach angesichts der Anti-Terror-Datei von einem Mittel zur andauernden Wiederholung von Grundrechtseingriffen und einem "reinen Verdachtsgewinnungsinstrument". Aber auch das TBEG bewege sich in "rechtsstaatlich unzugänglichem Terrain", da ohne echte Evaluation die Fehlentwicklungen der bestehenden Anti-Terrorgesetze fortgeschrieben und mit den geplanten Erweiterungen der Befugnisse "Datenspuren des Alltags unter inflationär erleichterten Bedingungen den Nachrichtendiensten zur Verfügung" gestellt würden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gab zu bedenken, dass die Zusammenführung von "ungesicherten Informationen" der Geheimdienste mit den auf Tatsachen beruhenden Erkenntnissen der Strafverfolger im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der Verfassung problematisch sei. Beim TBEG sah er keinen Grund für eine Absenkung der Voraussetzungen für die Eingriffe in Grundrechte. Daten könnten zudem mit der geplanten Möglichkeit zur Ausschreibung von Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung und Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) der Kontrolle der deutschen Sicherheitsbehörden entzogen werden.

Der Münchner Staatsrechtler Peter Badura verwarf ein verfassungsgemäß vorgegebenes Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Ein Auseinanderdividieren von Organisation und Aufgaben der beiden Bereiche sei allein nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beurteilen und müsse sich etwa in Datenlöschauflagen der einzelnen Behörden niederschlagen. Sein Bayreuther Kollege Markus Möstl sah ein Trennungsgebot generell nicht verletzt, da mit der Terrorismusbekämpfung "ein klarer Zweck" für die Datenzusammenführung gegeben sei. Beim TBEG hielt er aber den im Raum stehenden "Einbezug von Telediensten" für möglicherweise überprüfungswürdig.

BKA-Präsident Jörg Ziercke bezeichnete die gemeinsame Datei als "unerlässlichen Baustein", um islamistischen Netzwerken ein "schlagfertiges Kooperationsnetzwerk" der Sicherheitsbehörden entgegenzusetzen. Er erklärte aber zugleich, dass es auch ohne den erweiterten Datenverbund gelungen sei, "fünf große Anschläge" hierzulande zu verhindern. Die Zahl der in einer Anti-Terror-Datei erfassten Personen dürfte laut Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, unterhalb von 10.000 bleiben. Es komme darauf an, eine "schmale Schnittstelle" aus den bereits vorhandenen Indexdateien von Polizeien und Geheimdiensten zu erhalten.

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(Stefan Krempl) / (jk)