Datenschützer sieht Anti-Terror-Datei als Schritt zur Überwachungsgesellschaft

Wenn die Entwürfe zur Anti-Terror-Datei und zur Terrorismusbekämpfung Gesetz würden, sei dies ein weiterer Schritt in die Überwachungsgsellschaft, mahnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar.

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat "erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken" gegen die Anti-Terror-Datei und das Terrorismusbekämpfungsgesetz. Anlässlich der gestrigen Bundestagsanhörung zu den Gesetzesvorhaben erklärte er, wenn die Entwürfe Gesetz würden, wäre dies ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft. Hier würden auch unbescholtene Bürger als Risikofaktoren behandelt. In seiner Erklärung führt er seine Kritik, die er in der Anhörung äußerte, etwas ausführlicher vor.

Schaar stört sich daran, dass die Nachrichtendienste verpflichtet werden sollen, nicht nur Daten über Terrorverdächtige, sondern auch über "Kontaktpersonen" in die Datei einzustellen. "So könnten etwa die Daten von Bewohnern eines Studentenwohnheims, in dem auch ein Terrorverdächtiger wohnen soll, in die Datei aufgenommen werden", erläutert der Datenschützer. Weiter kritisiert Schaar, dass entgegen des Trennungsgebots für die informationelle Zusammenarbeit die IT-Systeme von Nachrichtendiensten und Polizei technisch miteinander verknüpft werden sollen. "Nach aller Erfahrung ist zu befürchten, dass eine derartige gemeinsame Infrastruktur tendenziell zu einem Vollverbund ausgebaut wird."

Probleme, einen eventuellen Datenmissbrauch zu vermeiden, sieht Schaar dadurch aufkommen, dass neben zentralen Stellen weiteren Behörden der Zugang zur Datei eingeräumt werden kann. Auch lege das Gesetz nicht abschließend fest, welche Daten gespeichert werden dürfen. "Gerade bei einer Datei mit derart sensiblem Charakter wäre eine strikte Begrenzung des Datenumfangs unerlässlich." Am Terrorismusbekämpfungsgesetz sieht Schaar als datenschutzrechtlich bedenklich an, dass Befugnisse wie zum Beispiel die Abfrage von Telekommunikationsdaten und Internetnutzungsdaten, die bislang dem Verfassungsschutz vorbehalten seien, auf den Bundesnachrichtendienst und Millitärischen Abschirmdient übertragen werden sollen.

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