EU-Kartellverfahren: Microsoft unterliegt erneut vor US-Gericht

Der Softwarekonzern ist vor einem Bezirksgericht mit dem Versuch gescheitert, von Novell die Herausgabe von Gesprächsprotokollen zu erzwingen, die Microsoft im EU-Kartellverfahren verwenden wollte.

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Richter Mark Wolf vom Bezirksgericht in Massachusetts hat ein Ersuchen des Softwareunternehmens Microsoft abgelehnt, Novell zur Offenlegung von internen Dokumenten zu zwingen. Diese wollte der Redmonder Softwarekonzern im europäischen Kartellverfahren verwenden. Mit einem ähnlichen Anliegen gegenüber Sun und Oracle war Microsoft Ende vorigen Monats gescheitert. Ein Gericht in New York befasst sich derzeit mit Ansprüchen Microsofts gegenüber IBM.

Die von Microsoft Anfang März geforderten Dokumente – Protokolle von Gesprächen, die im Herbst 2005 zwischen der Kommission, dem technischen Bevollmächtigten sowie Vertretern der vier benannten US-Unternehmen geführt wurden – sollen belegen, dass die Brüsseler Behörde "unangemessene" Kontakte zwischen dem zur Überprüfung der Auflagenerfüllung eingesetzten technischen Bevollmächtigten und Firmen, die in Konkurrenz zu Microsoft stehen, begünstigt habe. Richter Wolf ist laut US-Medienberichten der Meinung, Microsoft versuche Gesetze der Europäischen Union zu unterwandern. Das Unternehmen habe nicht nachweisen können, dass Microsoft durch das EU-Verfahren unfair behandelt werde.

Ende März fand in Brüssel eine nicht-öffentliche Anhörung zu dem Wettbewerbskonflikt zwischen der EU und Microsoft statt. Nach dieser soll von der Kommission entschieden werden, ob Microsoft wegen Nicht-Einhaltung der Produktauflagen eine weitere Strafe droht. Außerdem soll kommende Woche das Hauptsacheverfahren vor dem Europäischen Gericht erster Instanz starten, in dem darüber verhandelt wird, ob die Kommissionsentscheidung im Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft überhaupt rechtmäßig war. Die EU-Kommission hatte den Software-Giganten vor rund zwei Jahren zu einer Strafe von 497 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverletzung, zur Lieferung einer Windows-Version ohne Media Player und zur Offenlegung der Schnittstellen für die Kommunikation mit Windows-Servern verurteilt. (anw)