Vorregistrierrechte für Regierungen im Online-Rotlichtbezirk

Um die Bedenken von Regierungen gegen die Porno-Domain .xxx auszuräumen, sollen sie unter anderem Adressen von "kultureller oder religiöser Bedeutung" für die Nutzung bei .xxx blockieren können.

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Von
  • Monika Ermert

Der Streit um eine Erotik-Adresszone .xxx im Internet geht in die nächste Runde. ICM Registry, die trotz der massiven Einsprüche der Regierungen weiter auf die Delegation der .xxx-Zone setzt, legte am Dienstag Veränderungen im Registry-Vertrag vor (PDF-Datei), mit denen die Bedenken einzelner Regierungen ausgeräumt werden sollen. Regierungsvertreter, vor allem die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) der USA, hatten beim jüngsten Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) einen Vertragsabschluss zwischen ICANN und ICM erneut verhindert.

ICM verpflichtet sich im neuen Vertragsentwurf explizit dazu, Tools zur Verfügung zu stellen, mit denen automatisiert überwacht werden kann, ob sich die Erotik-Anbieter an die Spielregeln halten, also ihre Seiten etwa für Filtersysteme ausweisen. Für die Kennzeichnung wird auf das System der Internet Content Rating Association (ICRA) zurückgegriffen und dabei einmal mehr betont, dass eine größere Verbreitung von ICRA die Wirksamkeit noch erhöhen werde. Reporting-Tools sollen Rückmeldungen von Nutzern zu möglichen Verstößen erleichtern; zudem enthält der Plan für einen neuen Vertragsentwurf die Beauftragung eines Fremdanbieters, der Fälle von Kinderpornographie innerhalb der Zone aufspüren soll.

Der Trend, möglicherweise strafrechtliche relevante Verstöße schon durch den Registry-Provider selbst zu sanktionieren, zeigt sich auch in weiteren Bestimmungen zum Vorgehen von ICM gegen Phising, Spam, den Einsatz von Malware, Spoofing, speziell auf Kinder gerichtete Werbung, Kreditkartenbetrug oder den Missbrauch persönlicher Daten. Auch beim namens- und markenrechtlichen Schutz ist ICM den Regierungen noch einen Schritt entgegengekommen: Neben der klassischen Sunrise-Vorregistrierphase für Markenrechtsinhaber können nun Regierungen vorab Adressen von "kultureller oder religiöser Bedeutung" für die .xxx-Domain blockieren. Zudem verspricht ICM eine Blockliste mit Länderadressen und geografischen Herkunftsbezeichnungen sowie spezielle Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Verwendung von Personennamen in der Rotlicht-Domain.

Ganz mochte ICM auf einen Seitenhieb auf die Regierungen nicht verzichten. Deren Bedenken gehen dahin, dass ICM vertraglich nicht ausreichend verpflichtet worden sei, einen Teil seiner Mittel dafür aufzuwenden, die Diskussion verschiedener Interessengruppen über den virtuellen Rotlichtbezirk zu fördern. Das Gremium, das die finanziellen Mittel zuweist, hat ICM nun kurzerhand Grant Advisory Committee (GAC) genannt. So heißt allerdings auch das Regierungsgremium innerhalb der ICANN, das Governmental Advisory Committee (GAC), das ICM so viel Ärger bereitet.

ICM-Geschäftsführer Stuart Lawley betonte in seinem Begleitbrief (PDF-Datei), man habe bewiesen, dass man alle Einwände von Seiten der ICANN, des GAC und der US-Regierung gehört und beantwortet habe. Jetzt hoffe man auf einen raschen Vertragsabschluss. Da die Regierungen vor dem für 10. Mai angesetzten Treffen des ICANN-Vorstandes nicht mehr zusammentreten, erhält ICANN möglicherweise erneut Briefe von der US-Regierung oder der EU, die sich ebenfalls gegen den Rotlichtbezirk ins Zeug gelegt hatte.

Auch auf die Reaktionen zur geplanten Adresszone .tel, für die ICANN kürzlich einen Vertragsentwurf vorgelegt hat, darf man gespannt sein. Bislang waren telefonbezogene Adresszonen unter Verweis auf die ITU-Zuständigkeit immer gescheitert. .tel will keine Rufnummern verwenden, wie die ursprünglich auch eingereichte .tel-Bewerbung von VoIP-Pionier Jeff Pulver, versteht sich allerdings als Domain zur besseren DNS-gestützten Verwaltung von Kontaktdaten wie Wohnort, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. (Monika Ermert) / (jk)