Microsoft verkündet Details zu deutschen Vista-Lizenzen

Kurz vor der Markteinführung von Windows Vista hat Microsoft heute die künftigen Lizenzbedingungen für Deutschland bekannt gegeben.

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Von
  • Stefan Porteck

Kurz vor der Markteinführung von Windows Vista hat Microsoft nun auch die Lizenzbedingungen bekannt gegeben, die hierzulande gelten sollen. Für Privatkunden soll es laut Microsoft im Vergleich zu Windows XP nur geringfügige Änderungen geben.

Wie bereits bei Windows XP braucht man bei Vista für jede Installation eine eigene Lizenz, die aktiviert werden muss. Die gleichzeitige Nutzung einer Lizenz auf mehreren Rechnern untersagt Microsoft. Nach dem Aufrüsten mit neuer Hardware wird unter bestimmten Umständen eine neue Aktivierung fällig. Diese Reaktivierung via Telefon oder Internet können Nutzer beliebig oft durchführen. Eventuell verlangen die Redmonder bei ausgedehnten Hardware-Änderungen allerdings telefonischen Kontakt mit dem Support-Team.

Weiterhin kündigt Microsoft an, per WGA-Prüfung (Windows Genuine Advantage) regelmäßig die Rechtmäßigkeit der Vista-Lizenz zu überprüfen. Fällt die Prüfung negativ aus, moniert Vista mit wiederkehrend aufpoppenden Sprechblasen die Nutzung einer illegalen Kopie. Darüber hinaus deaktiviert das System unter anderem die neue Aero-Oberfläche, einige Spyware-Filter des Windows Defender und Windows [# 2563 ReadyBoost].

Die Garantiedauer für Privatkunden hat Microsoft von 90 Tagen auf ein Jahr verlängert. Zudem dürfen Privatnutzer nun genau eine Backup-Kopie von Vista anlegen.

Etwas mehr ändert sich dagegen für Unternehmenskunden: Bisher müssen Nutzer von Volumenlizenzen XP nicht aktivieren. Vista hingegen verlangt auch bei Volumenlizenzen innerhalb von 30 Tagen nach der Installation eine Aktivierung.

Mit Vista führt Microsoft zwei Typen von Volumenlizenzschlüsseln ein. Installationen mit einem so genannten "Multiple Activation Key" müssen online oder telefonisch aktiviert werden. Für Großkunden bietet Microsoft dagegen den "Key Management Service" an. Ein zentraler Dienst im lokalen Netzwerk übernimmt hier die Aktivierung. Mindestens zweimal im Jahr müssen die PCs reaktiviert werden – was aber automatisch geschehen soll.

Für die Verwendung von Vista innerhalb virtuelle Maschinen legt Microsoft jeder Vista-Edition unterschiedliche Lizenzbedingungen bei: Wie die US-Lizenzen bereits vermuten ließen, ist es unter Vista wie schon unter Windows XP nicht erlaubt, das Betriebssystem gleichzeitig mit derselben Lizenz auf einem physischen PC und in einer virtuellen Maschine (VM) zu installieren. Nutzern der Enterprise-Version gesteht Microsoft die gleichzeitige Nutzung einer lokalen Installation bei gleichzeitiger Nutzung in bis zu vier VMs zu. Laut Microsoft dürfen nur Windows Vista Business, Enterprise und Ultimate innerhalb virtueller Maschinen installiert werden; es ist allerdings sehr fraglich, ob eine solchen Regelung für Endkunden juristisch überhaupt haltbar ist.

Eine besondere Lizenzbestimmung wird MSDN-Abonnenten zuteil: Sie sollen so viele Kopien des Betriebssystems nutzen können, wie sie für ihre Arbeit benötigen.

Siehe zu Windows Vista auch: