Bundestag will Datenschutzreform anmahnen

Die Bundesregierung soll die Modernisierung des Datenschutzrechts endlich voranbringen.

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Von
  • Richard Sietmann

Der Innenausschuss des Bundestags hat heute in nicht-öffentlicher Sitzung den gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, mit der Modernisierung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts endlich Ernst zu machen und die Arbeiten zu einer Vereinfachung des Rechts und der Konzentration der über verschiedene Bundesgesetze verteilten datenschutzrechtlichen Vorschriften im Bundesdatenschutzgesetz "zügig fortzuführen". Der Plan für dieses Vorhaben stand schon im ersten Koalitionsvertrag von SPD und Grünen 1998 und sollte schon in der vorigen Legislaturperiode umgesetzt werden, wurde aber immer wieder aufgeschoben.

Auch die Entschließung, über die der Bundestag voraussichtlich in der kommenden Woche abstimmen wird, setzt der Regierung keinen Termin, sie erwartet aber, dass diese noch in dieser Legislaturperiode wenigstens ein Ausführungsgesetz zu Datenschutzaudits vorlegt. Bei der letzten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes war im Jahre 2001 zwar eine Regelung aufgenommen worden, nach der Anbieter von Datenverarbeitungssystemen und -programmen und datenverarbeitende Stellen ihre Schutzkonzepte und technischen Einrichtungen durch unabhängige und zugelassene Gutachter prüfen und bewerten lassen können, doch selbst diese Kann-Bestimmung läuft bislang ins Leere, weil das zugehörige Ausführungsgesetz fehlt, das die näheren Anforderungen an die Prüfung und Bewertung, das Verfahren sowie die Auswahl und Zulassung der Gutachter regelt.

Des weiteren soll die Bundesregierung dem Bundestag bis Ende 2006 Bericht erstatten, wie angesichts der zunehmenden Verknüpfung von im nicht-öffentlichen Bereich erhobenen Daten ein wirksamerer Schutz der Betroffenen erreicht werden kann, "etwa durch Regelungen zur Beschränkung der Profilbildung, zur Begrenzung der zentralen Auskunfteien auf branchenspezifische Auskunftssysteme". Den Trend zu immer umfangreicheren Datensammlungen und Datenverbünden in der Privatwirtschaft hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte bereits im 19. Tätigkeitsbericht vom vergangenen Jahr beklagt, der die Grundlage des heute diskutierten Entschließungsantrags bildete.

Hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt der Entschließungsantrag die bereits bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum Ausdruck gekommene Ablehnung einer Mindestspeicherungsfrist für Telekommunikationsverkehrsdaten und fordert -- "vorbehaltlich einer Darlegung entsprechender Rechtstatsachen" -- die Bundesregierung auf, "einen etwaigen Beschluss in den Gremien der EU, der eine solche Verpflichtung für Unternehmen in Deutschland vorsähe, nicht mitzutragen".

Die Bundesregierung scheine sich in dieser Sache nicht an die bisher eindeutige Stellungnahme des Parlaments gebunden zu fühlen und hätte auf europäischer Ebene Gesprächsbereitschaft signalisiert, kritisierte die Berichterstatterin der FDP im Innenausschuss, Gisela Piltz, nach der heutigen Sitzung die Regierungspolitik. Obwohl sie die gemeinsame Entschließung der Fraktionen als Erfolg ansehe, bleibe festzustellen, dass "der Datenschutz unter Rot-Grün leiden muss", erklärte die Abgeordnete. "Die Grünen dürfen nicht, die SPD will nicht und beide gemeinsam haben Angst vor dem Groll des offenbar auf dem Bürgerrechtsauge blind gewordenen Innenministers." (Richard Sietmann) / (anm)