Neue Pläne zur drastischen Urheberrechtsverschärfung in den USA

Nach einem Gesetzesentwurf der Republikaner sollen Raubkopierer mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Härter durchgreifen könnten Rechteinhaber demnach bald auch bei der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen.

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In den USA könnten Urheberrechtsverletzer bald sehr viel härter bestraft werden als bisher. Gemäß eines Gesetzesentwurfs, den die konservative Bush-Regierung vorbereitet hat und der nun über den republikanischen Kongressabgeordneten Lamar Smith bald ins Parlament eingebracht werden soll, müssten unrechtmäßige Kopierer geschützter Werke selbst im nichtgewerblichen Bereich mit bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe rechnen. Bisher liegt die Höchststrafe bei illegalen Privatkopien und dem Anbieten von Songs, Videos, Fotos oder Texten ohne die Zustimmung des Rechtehalters etwa über Tauschbörsen in den USA laut dem No Electronic Theft Act bei fünf Jahren. Sogar Versuche für Urheberrechtsverletzung sollen von dem drastischen Strafmaß mit erfasst werden. Filesharer würden so zu Schwerverbrechern.

Das auf den Titel Intellectual Property Protection Act of 2006 getaufte Gesetzesvorhaben, über das der US-Nachrichtendienst "CNet" berichtet, sieht eine Reihe weiterer Verschärfungen im Kampf gegen Raubkopierer vor. So sollen etwa auch die heftig umstrittenen Regelungen im Digital Millennium Copyright Act, die das Umgehen technischer Kopierschutzmaßnahmen verbieten, erweitert werden. Bisher ist es in diesem Zusammenhang in den USA auch illegal, Soft- oder Hardware zum Knacken von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu verbreiten. Künftig soll zudem etwa schon der reine Besitz oder die "Kontrolle" von DRM-brechenden Kopierwerkzeugen straf- und zivilrechtlich verfolgbar sein. Gleiches sieht der Entwurf für den Import, Export oder die Herstellung von Kopierschutzknackern vor.

Smith, der einen Ausschuss für geistiges Eigentumsrecht im US-Kongress leitet, will mit der Rückendeckung der Regierung ferner die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen deutlich effektiver gestalten. So soll seiner Ansicht nach dabei Ermittlern das Telefonabhören ähnlich wie bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen gestattet werden. Rechteinhaber würden durch das Gesetz berechtigt, Aufzeichnungen und Nutzerspuren zu beschlagnahmen, welche die Herstellung, den Verkauf oder den Erhalt von Gegenständen zur Urheberrechtsverletzung dokumentieren. Dabei könnte es sich etwa um IP-Adressen handeln, die beim Filesharing aufgezeichnet werden. Beschlagnahmte Computer oder andere zum Erstellen von Raubkopien benutzte Geräte müssten zudem vernichtet oder veräußert werden; eine Rückgabe an ihre ursprünglichen Besitzer wäre damit ausgeschlossen. Dabei sollen im Strafrecht dieselben Bedingungen wie in den Anti-Drogengesetzen der USA gelten.

Die Stoßrichtung des Gesetzes ist deutlich: Urheberrechtsverletzungen sollen den Ruf des Kavaliersdelikts verlieren, den sie gegenwärtig in weiten Nutzerkreisen genießen. Sie werden mit dem Entwurf auf eine Ebene gestellt mit schweren und schwersten Straftaten. US-Justizminister Alberto Gonzales hatte schon im November einen Vorstoß in diese Richtung unternommen und dabei beklagt, dass die neuen Technologien kriminelle Unternehmungen zum "Diebstahl geistigen Eigentums" im großen Stil ermuntern würden. Seiner Ansicht nach würden die Einnahmen aus solchen Geschäften auch für die "Finanzierung terroristischer Aktivitäten" verwendet.

Technologiefirmen, Wissenschaftler sowie Programmierer kritisieren dagegen schon seit langem die bestehenden Urheberrechtsgesetze in den USA als weit über das Ziel hinausschießend. Sie sehen die bislang angestrebte Balance zwischen den Interessen der Verwertungsindustrie, den Urhebern und den Verbrauchern aus dem Lot geraten. Geeint wird diese Koalition von der Sorge um den Fortbestand der allgemein zugänglichen Wissensallmende und der daraus erwachsenden Innovationskräfte sowie um tiefe Einschnitte in die freie Meinungsäußerung oder den Datenschutz. Gerade auch die rechtliche DRM-Sanktionierung sehen sie kritisch. Sie verweisen dabei auf immer aggressivere Versuche zur Verankerung von Kopierschutztechniken auf den Rechnern der Nutzer, wie sie etwa Sony BMG mit der heimlichen Rootkit-Installation unternahm.

Gesetzesentwürfe nach dem Gusto dieser Lobby, die etwa der Demokrat Rick Boucher schon seit langem im Parlament voranzutreiben sucht, liegen derweil aber auf Eis. (Stefan Krempl) / (ad)