Gericht setzt US-Plattenfirmen unter Druck
Zwei Musiklabels sind im Verfahren Musikindustrie gegen Napster dazu verpflichtet worden, bisher zurückgehaltene Dokumente beizubringen. Durch diese verspricht die ehemalige Tauschbörse Hintergründe zu vermuteten Preisabsprachen.
Richterin Marilyn Hall Patel vom Bezirksgericht in San Francisco, die sich seit einigen Jahren beruflich mit der ehemaligen Tauschbörse Napster befasst, hat zwei Plattenfirmen dazu verpflichtet, besser bei der Aufklärung der Hintergründe eines vermuteten kartellrechtlichen Vergehens zu helfen. Zu diesem Zweck sollen Universal Music und EMI, die in dem Verfahren wegen angeblicher Copyright-Vergehen als Kläger auftreten, bisher zurückgehaltene Dokumente beibringen, die zur Aufklärung von im Jahr 2001 von den ehemaligen Besitzern der Tauschbörse Napster erhobenen Vorwürfe beitragen können.
Seinerzeit zeichnete sich bereits ab, dass Napster mit Hilfe von Bertelsmann in einen gebĂĽhrenpflichtigen Dienst umgewandelt werden soll. DafĂĽr wollte das Unternehmen mit den beiden Online-Joint-Ventures Pressplay (Vivendi Universal und Sony Music) und MusicNet (BMG, EMI, AOL Time Warner und Real Networks) kooperieren. Vor vier Jahren lieĂź Patel zu, dass Napster Beweismittel zu eventuellen Kartellabsprachen der groĂźen Musiklabels bei digitalen Songs vorlegt, da ein begrĂĽndeter Verdacht bestehe.
Die beiden Firmen haben nun Gelegenheit, Patels Entscheidung anzufechten. Falls ihnen dies nicht gelinge, könnten über den Fall Napster hinaus laufende Untersuchungen des US-Justizministeriums und des New Yorker Staatsanwalts Eliot Spitzer neue Nahrung bekommen, heißt es in US-Medienberichten. Das US-Justizministerium hatte im August 2001 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen MusicNet und Pressplay aufgenommen. Im März dieses Jahres leitete sie eine weitere Untersuchung ein, um die Preisfestsetzungen für den Download von Songs in Online-Musikdiensten zu untersuchen. (anw)