Verwirrspiel um Strahlen-Grenzwerte

Die EU hat für japanische Lebensmittelimporte höhere Strahlungsgrenzwerte beschlossen, als sie für die Auswirkungen von Tschernobyl – und in Japan selbst – gelten. Diese bereits 1987 beschlossenen Werte werden als verschärfte Sicherheitsmaßnahme verkauft und der Bevölkerung mal wieder nicht erklärt.

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Die Europäische Union sorgt seit letzter Woche mit einer Eilverordnung für Verwirrung und Ärger, die für japanische Lebensmittelimporte neue Strahlen-Grenzwerte festlegt. Der Grund für den Aufruhr: Die am 27. März in Kraft gesetzte sogenannte Schubladenverordnung, deren Gerüst bereits seit 1987 vorlag, erlaubt höhere Grenzwerte als diejenigen, die für Lebensmittel aus den vom Tschernobyl-Fallout betroffenen Ländern festgeschrieben sind. Hier gelten für Lebensmittel nach wie vor folgende Cäsium-Höchstwerte: 370 Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) für Babynahrung sowie für Milch und Milchprodukte und 600 Bq/kg für Fleisch und sonstige Lebensmittel. Gemäß dieser Regelung darf bis heute auch zum Beispiel das Fleisch von deutschen Wildscheinen, die durch den Verzehr von radioaktiv verseuchten Pilzen stärker als 600 Bq/kg mit Cäsium belastet sind, nicht verkauft werden.

Aber: Diese Grenzwerte galten und gelten nur für die Auswirkungen von Tschernobyl. Danach wurde die jetzt in Kraft getretene Eilverordnung Ende 1987 in Erwartung weiterer nuklearer Vorfälle vorbereitet. Nach der Katastrophe von Fukushima wurde sie aus der Schublade geholt und speziell für Japan verabschiedet, weil es für japanische Lebensmittelimporte noch keine gültigen Grenzwerte gab: Demnach gelten jetzt 400 Bq/kg für Babynahrung, für Milch und Milchprodukte verdreifacht sich der Grenzwert auf 1000 Bq/kg, der für Fleisch und einige weitere Lebensmittel verdoppelt sich auf 1250 Bq/kg. Für einige Produkte wie Fischöl sind sogar 12500 Bq/kg erlaubt. Darüber hinaus schreibt die Verordnung Strahlungshöchstwerte für Jod und Plutonium vor, die es bisher für Lebensmittel überhaupt nicht gab. Schließlich fordert die EU von den japanischen Importunternehmen ein Zertifikat darüber, dass ihre Produkte die hiesigen Grenzwerte nicht überschreiten und sieht – für ein Fünftel der Importprodukte – stichprobenartige Kontrollanalysen auf radioaktive Isotope bei der Ankunft in Europa vor. Die neue Verordnung ist vorerst für drei Monate bis zum 30. Juni 2011 gültig. Anhand der Produkt-Messwerte wird allerdings monatlich überprüft, ob sie weiter Bestand haben soll.

Soweit die puren Fakten. Die Verordnung und wie sie von den Politikern verkauft wird, wirft allerdings einige ernste Fragen auf. Als erstes wurden die neuen Werte als Grenzwert-Verschärfung angepriesen, die Bevölkerung also schlicht für dumm verkauft. Richtig ist, dass für Japan vorher keine Grenzwerte galten. Als zweites wurde versäumt, die Diskrepanz zu den Grenzwerten von Tschernobyl transparent zu erklären. Die ursprüngliche, noch nicht aktualisierte Version der Verordnung von 1987 gibt an, dass für die neuen Grenzwerte Sachverständige konsultiert wurden. Aber niemand erklärt der Bevölkerung, auf welcher Grundlage die Erhöhung der Werte beruht, welche Untersuchungen sie rechtfertigen.

Wenn jetzt im Nachhinein Experten – unter anderem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – einfach nur betonen, dass die neuen Strahlungshöchstwerte selbst für die Dauer eines Jahres nicht gesundheitsschädlich seien, muss sich niemand wundern, wenn das, wie es BfS-Präsident Wolfram König selbst richtig erkannt hat, nicht mehr vermittelbar ist. Drittens: Genau so schwer ist es zu vermitteln, warum die europäischen Grenzwerte deutlich über den japanischen liegen – auch diese Diskrepanz wird nicht erklärt. Rein rechtlich dürften jetzt Lebensmittel aus Japan importiert werden, die gemäß dem für viele Lebensmittel geltenden japanischen Grenzwert von 500 Bq/kg bereits zu stark belastet sind und in Nippon nicht mehr verkauft werden dürfen.

Natürlich ist die Menge der importierten Lebensmittel aus Japan verhältnismäßig gering und wird vermutlich keine Babynahrung oder Milch beinhalten. Derzeit muss das Land in erster Linie die Versorgung seiner in den betroffenen Katastrophengebieten notleidenden Bevölkerung sicherstellen, bevor es an den Export denkt. Aber darum geht es nicht. Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, spricht sich für die Vereinheitlichung der Grenzwerte in Europa und aus Gründen des „vorbeugenden Verbraucherschutzes“ für den niedrigsten – und deshalb als sichersten angenommenen – Grenzwert aus. Aber das ist mir persönlich zu wenig. Ich vermisse – mal wieder – die Begründung: Leute, diese Messwerte sind sicher, weil Untersuchung X und Y das untermauern. Wenn es diese Untersuchungen nicht gibt, möchte ich erfahren: wir stützen uns auf die Erfahrungswerte Z und K, um A und B auszuschließen.

Niemand sollte annehmen, dass der Bürger solche Informationen nicht versteht. Was er nämlich nicht versteht und nicht verzeiht, ist, wenn er bei einem solchen sensiblen Thema im Dunkeln gelassen wird. Transparenz muss kontinuierlich gegeben sein. Wenn die Politik das immer noch nicht verstehen will, darf sie sich über entsprechende Wahlergebnisse – auch auf europäischer Ebene – nicht wundern. Doch eigentlich ist der Zug bereits abgefahren. Inzwischen helfen wohl auch keine noch so transparent erklärten Messwerte. Das Vertrauen der Bürger ist nachhaltig beschädigt. (wst)