Schweizer Bundesgericht kippt RekordbuĂźe gegen Swisscom
Das oberste Schweizer Gericht hat ein von der Wettbewerbskommission verhängtes Millionen-Bußgeld gegen den Mobilfunkanbieter Swisscom endgültig gekippt.
Das größte Schweizer Telekomunternehmen Swisscom muss die wegen überhöhter Mobilterminierungsgebühren von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) verhängte Rekord-Buße von 333 Millionen Franken (heute rund 258 Millionen Euro) nicht zahlen. Das geht aus einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts hervor. Das Gericht hält die gesetzlichen Voraussetzungen einer kartellrechtlichen Sanktion gegen die Swisscom-Preise und Geschäftsbedingungen im Mobilterminierungsmarkt für nicht erfüllt.
Die Schweizer Wettbewerbshüter hatten im Oktober 2002 eine Untersuchung der Terminierungsgebühren begonnen, die sich Netzbetreiber untereinander für die Vermittlung von Anrufen ins eigene Netz in Rechnung stellen. Die Weko stellte schließlich fest, dass die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbrauche, weil sie von 2004 bis 2005 den anderen Anbietern zu hohe Gebühren berechnet habe. Das zunächst angekündigte Bußgeld in der Höhe von 489 Millionen Franken wurde später auf 333 Millionen Franken gesenkt.
In der Berufung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht zwar die marktbeherrschende Stellung der Swisscom bei der Mobilterminierung, wies den Missbrauchsvorwurf aber zurück und hob den Bußgeldbescheid auf. Gegen die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung legte Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht ein. Auch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wurde beim Bundesgericht vorstellig.
Das Gericht in Lausanne hat den Einspruch des EVD zurückgewiesen und damit der Swisscom weitgehend Recht gegeben sowie das Bußgeld endgültig aufgehoben (PDF-Datei). Ein Missbrauch sei nicht zu erkennen, urteilten die Richter. Darüber hinaus bestehe für die von der Weko getroffene formale Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung der Swisscom keine rechtliche Grundlage. Die Weko rechnet nach dem Entscheid des Bundesgerichts nun mit höheren Hürden bei der Bekämpfung des Preismissbrauchs. (vbr)