SCO-Klage gegen DaimlerChrysler erfolglos

Die Klage gegen den Automobilkonzern wegen einer möglichen Weitergabe von Unix-Code wurde vor Gericht abgewiesen.

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Von
  • Oliver Diedrich

Ein Gericht in Oakland hat die Klage von SCO gegen DaimlerChrysler abgewiesen. SCO hatte den Autobauer im März verklagt, nachdem dieser nicht auf eine Aufforderung des einstmaligen Marktführers für Unix auf Intel-Prozessoren reagiert hatte.

Im Dezember 2003 hatte SCO von 6000 eigene Kunden verlangt, schriftlich zu erklären, dass von ihnen kein Unix-Quellcode in die Linux-Entwicklung gesickert ist. Kernpunkt in den Prozessen des Unternehmens gegen IBM, Red Hat und Novell und in Drohungen gegenüber Linux-Anwendern ist die Behauptung, Linux enthalte Unix-Code, der SCO gehöre. DaimlerChrysler hatte damals nicht innerhalb der gesetzten First von 30 Tagen auf das Schreiben reagiert.

Dieser Ausgang des Prozesses zeichnete sich bereits im Sommer ab, als die zuständige Richterin in der mündlichen Verhandlung in fast allen Punkten der SCO-Klage den Argumenten der DaimlerChrysler-Anwälte gefolgt war. Die jetzt ergangene Entscheidung lässt es SCO allerdings offen, die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt erneut vor Gericht zu bringen. (odi)