Gericht: Automatisches Unternehmensprofil in Xing muss nicht hingenommen werden

In sozialen Netzwerken automatisch angelegte Unternehmensseiten sind nicht immer nach dem Gefallen der dargestellten Firmen gestaltet. Ein Unternehmen hat sich nun erfolgreich vor einem deutschen Gericht gewehrt.

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Von
  • Johannes Haupt

Von sozialen Netzwerken automatisch angelegte Unternehmensprofile müssen von den betroffenen Firmen nicht zwangsweise toleriert werden. Darauf wies das Landgericht Nürnberg-Fürth hin. Im konkreten Fall hatte der Personaldienstleister Tintschl gegen das Karrierenetzwerk Xing geklagt, wie die Nürnberger Nachrichten am Montag berichteten.

Xing legt automatisch Unternehmensseiten an, auf denen unter anderem auch die Leistungen der Mitarbeiter eines Unternehmens aggregiert dargestellt werden. Tintschl befürchtete aufgrund der Angaben einzelner Mitarbeiter einen Image-Schaden fürs Unternehmen und bat Xing mehrmals um die Löschung der Firmenseite, was das soziale Netzwerk allerdings verweigerte. Der zuständige Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth wies nun darauf, Tintschl habe ein solches automatisch angelegtes Unternehmensprofil nicht zu tolerieren.

Die Profilseite sei für sich genommen bereits problematisch, weil aus den Einträgen einzelner Mitarbeiter eine wenig repräsentative Firmendarstellung generiert werde. Zudem werde das Unternehmen unter Druck gesetzt, da zur Bearbeitung der Profilseite eine Mitgliedschaft im sozialen Netzwerk Voraussetzung sei. Das Verfahren endete in einem Vergleich, laut dem Xing zur Löschung der Profilseite verpflichtet ist und 2500 Euro zu zahlen hat. Sollte noch einmal eine Tintschl-Profilseite im Netzwerk auftauchen, werden weitere 6000 Euro Vertragsstrafe fällig. (jh)