Reaktorsicherheitskommission liefert Stresstest-Bericht
Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hat ihren Abschlussbericht zur „anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke“ vorgelegt. Viele Fragen bleiben offen.
Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hat ihren Abschlussbericht zur „anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke“ vorgelegt. Viele Fragen bleiben offen.
Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hat ihren Abschlussbericht zur „anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke“ vorgelegt. Die Expertengruppe war am 17. März offiziell durch das Bundesumweltministerium beauftragt worden, einen Anforderungskatalog für eine Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der bisherigen Lehren aus dem Fukushima-Unfall zu erstellen und die Ergebnisse dieser Prüfung zu bewerten. Der insgesamt 116 Seiten umfassende Bericht ist vom Bundesumweltministerium im Internet veröffentlicht worden.
Konsequenzen für den weiteren Betrieb deutscher AKWs wird der Bericht allerdings – noch – nicht haben. Denn die ebenfalls vom Umweltministerium geforderte Prüfung der „bisherigen Auslegungsgrenzen“ und die daraus folgende Frage, „wie robust die deutschen Kernkraftwerke gegenüber auslegungsüberschreitenden Ereignissen sind“, hat die RSK schlicht noch nicht bearbeitet.
Zunächst hat sie sich stattdessen darauf beschränkt, nach Aktenlagen die Folgen verschiedener „naturbedingter und zivilisatorisch bedingter Einwirkungen“ wie Erdbeben, Hochwasser, Flugzeugabstürze, terroristische Anschläge oder langandauernde Stromausfälle auf die Betriebssicherheit der 17 deutschen Kernkraftwerke zu untersuchen.
Zu jedem der untersuchten Bereiche hat die Kommission ein separates Bewertungssystem erarbeitet; die einzelnen „Robustheits-Level“ sind dabei von ein bis drei durchnummeriert. „Je höher die Reserven gegen Einwirkungen auf die Anlage hinsichtlich der Einhaltung der Schutzziele ausgewisen werden können“, schreibt die Kommission, „umso höher ist der Robustheitsgrad“. Level eins entspricht also dem geringsten, Level drei dem höchsten Sicherheitsstandard.
Die Kriterien für die einzelnen Bereiche sind allerdings naturgemäß sehr unterschiedlich. So reicht als Messlatte für das Erreichen des Levels 1 bei einem langandauernden Stromausfall (Station Blackout) die Bereitstellung von Batteriekapazitäten für zehn Stunden aus – ein Kriterium, das auch die havarierten Reaktoren in Fukushima fast erfüllt haben. Im Fall eines Flugzeugabsturzes sind die Kriterien sehr viel härter: Um den mechanischen beziehungsweise thermischen Schutzgrad 1 zu erreichen, muss die Anlage den Absturz und einen damit verbundenen Treibstoffbrand eines Starfighters überstehen.
In einer ersten Stellungnahme erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen, dass der Bericht keine Hinweise dafür liefere, sofort aus der Kernenergie aussteigen zu müssen. Bei näherer Betrachtung ist das in dem Bericht gezeichnete Bild jedoch keineswegs sonderlich beruhigend.
So werden beispielsweise zu Wechselwirkungen mehrerer Blöcke in einem Kraftwerk, die gerade in Fukushima offenbar eine große Rolle gespielt haben, keinerlei Aussagen getroffen. „Zu den Auswirkungen eines Unfalls in einem Block auf den Nachbarblock wurden keine gezielten Fragen seitens der RSK formuliert“, heißt es im Bericht. „Insofern liegen zu diesem Bereich keine auswertbaren Informationen vor“. Auch hier empfiehlt die RSK aber nachzuarbeiten: „Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Fukushima empfiehlt die RSK eine Analyse dieser Fragestellungen für die betroffenen Doppelblockanlagen vorzunehmen“.
Die Abklingbecken, die in Fukushima seit der Explosion in den Reaktorgebäuden größtenteils frei liegen, und in denen es in Folge des Kühlwasserverlustes zu Wasserstoffexplosionen, Bränden und möglicherweise auch zum Schmelzen von Brennelementen kam, standen ebenfalls nicht auf der Liste der RSK. Speziell in den deutschen Siedewasserreaktoren der Baulinie, in denen diese Becken wie in Fukushima auch außerhalb des Containments liegen, ist „eine mögliche Beeinträchtigung der Lagerbeckenkühlung (…) nicht erfolgt“.
Auch bezüglich der Risiken durch terroristische Angriffe ist der Bericht der Reaktor-Sicherheitskommission sehr kurz gefasst: „Eine Robustheitsbetrachtung der Anlagen hinsichtlich notwendiger Überwindung von gestaffelten Schutzmaßnahmen kann in der ersten Bewertung der RSK in diesem Zeitrahmen nicht geleistet werden“, heißt es. „Die Darstellung und Bewertung ist aufgrund der hohen Vertraulichkeit der Sicherungsmaßnahmen nur einem eingeschränkten Kreis verfügbar.“
Und zur Bewertung der Risiken durch eine Cyberattacke schreibt die RSK lapidar: „In deutschen Kernkraftwerken sind im Reaktorschutzsystem bislang keine softwarebasierten Systeme eingesetzt“. Immerhin erkennt die Kommission, dass dies nicht heißen muss, dass auf diesem Gebiet keinerlei Gefahren drohen: „In Begrenzungssystemen und betrieblichen Systemen werden teilweise softwarebasierte Systeme genutzt. Trotz des gestaffelten Sicherheitskonzeptes ist somit die Einwirkung solcher Angriffe hinsichtlich der Robustheit zu untersuchen“, schreibt die RSK. „Dies geschieht zur Zeit aufgrund der Weiterleitungsnachricht der GRS in den Aufsichtsverfahren der Länder.“
Die Frage, wie die Sicherheit deutscher Kernkraftwerke vor dem Hintergrund dieses Berichtes zu bewerten ist, lässt sich also nicht konsistent beantworten – ein Umstand, auf den auch die RSK selbst verweist. Im Fazit der Erklärung heißt es denn auch folgerichtig: „Die Bewertung der Kernkraftwerke bei den ausgesuchten Einwirkungen zeigt, dass abhängig von den betrachteten Themenfeldern über alle Anlagen kein durchgehendes Ergebnis in Abhängigkeit von Bauart, Alter der Anlage oder Generation auszuweisen ist.“
Spannend wird nun vor allem, welche Folgerungen die RSK aus den Ergebnissen zieht. Der Atomkritiker und Öko-Instituts-Gründer Michael Sailer ist im TR-Interview noch davon ausgegangen, dass die Untersuchung eine Veränderung des kerntechnischen Regelwerks zur Folge haben wird. Wenn man sich allerdings vor Augen führt, dass die Kommission in den Fällen, in denen nicht einmal das unterste Sicherheitslevel erreicht wird, in der Regel schreibt, dass eine Erfüllung „möglich“ sei, und dass diese oder jene Informationen schlicht „nicht vorliegen“ – ohne dass klar wird, wer sie denn nicht vorgelegt hat – kann man schon ein wenig pessimistischer werden. (wst)