Gene sind keine Erfindung
Mit schöner Regelmäßigkeit erteilt das Europäische Patentamt (EPA) Schutzrechte für natürliche Gene und ganze Genome, als wären sie genauso eine neue Erfindung wie ein Dübel oder ein Katalysator.
Mit schöner Regelmäßigkeit erteilt das Europäische Patentamt (EPA) Schutzrechte für natürliche Gene und ganze Genome, als wären sie genauso eine neue Erfindung wie ein Dübel oder ein Katalysator.
Die Patentierungswelle bei natürlichen und naturnahen Produkten rollt unvermindert weiter. Jüngstes Beispiel ist die – Mitte Mai von der Organisation "Keine Patente auf Saatgut!" angeprangerte – Entscheidung des EPA, dem US-Konzern Monsanto ein Patent auf die Samen und Früchte von bestimmten Melonenpflanzen zuzuerkennen.
Das Besondere an diesen Pflanzen ist, dass sie gegen die Viruskrankheit CYSDV (cucurbit yellow stunting disorder virus) resistent sind, die in Europa, Nordamerika und Nordafrika verbreitet ist. Der Genabschnitt, der die Resistenz hervorruft, stammt ursprünglich aus einer indischen Melonensorte, die von dem niederländischen Unternehmen DeRuiter weitergezüchtet und patentiert wurde. Als Monsanto DeRuiter 2008 übernahm, erwarb es auch dieses Patent. Nun besitzt Monsanto also europaweite Schutzrechte für Melonenpflanzen, in denen das Resistenzgen vorkommt.
An diese Stelle soll es nicht um den Sinn oder Unsinn von Patenten an sich gehen, oder darum, ob Indiens genetische Ressourcen ausgebeutet werden, wie es "Keine Patente auf Saatgut!" und Greenpeace kritisieren. Beides ist diskussionswĂĽrdig, aber mir geht es um Folgendes: Wenn wir nun einmal ein Patentwesen haben, sollten damit auch nur technische Neuerungen schĂĽtzbar sein. Das ist aber bei dem Monsanto-Patent nicht der Fall.
Natürliche Gene, Genabschnitte und Lebewesen, in denen sie vorkommen, sind nicht patentierungswürdig. Wo ist da die innovative Erfindungsleistung, der Neuheitswert? Die wäre allerhöchstens bei hinreichend neuen Herstellungs- und Laborverfahren zu finden, aber in diesem Fall greift selbst das nicht.
Gemäß einer im Dezember 2010 gefallenen EPA-Entscheidung fallen konventionelle Züchtungsmethoden nicht darunter und wurden auch bei Monsanto nicht anerkannt. Ebenso wenig hätte das EPA aber für den fraglichen Melonen-Genabschnitt ein Patent erteilen dürfen. Diese Entscheidung ist höchst fragwürdig. Es wird Zeit, dass die Patentrichtlinien endlich entsprechend geändert werden. (bsc)