Experten streiten über schnelles "Breitband für alle"

Vertreter von Gewerkschaften und Bürger- sowie Verbraucherschutzorganisationen plädierten bei einer Anhörung im Bundestag für eine Verpflichtung von Providern, alle Haushalte mit einem leistungsfähigen Breitbandanschluss auszustatten.

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Vertreter von Gewerkschaften und Bürger- sowie Verbraucherschutzorganisationen haben während einer Anhörung im Bundestag zur geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dafür plädiert, dass Internetprovider verpflichtet werden, alle Haushalte mit einem leistungsfähigen Breitbandanschluss auszustatten. Die Vorgaben für einen "Universaldienst" müssten weiterentwickelt werden, erklärte Lothar Schröder vom Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. "Etwas mehr Staatssubventionen" seien im Telekommunikationsmarkt erforderlich, auch könne der Gesetzgeber gesetzlich eine Anbindung mit 1 MBit/s festschreiben – höhere Bandbreiten wären "mutig". Auch sei ein "Ausbauprogramm" nötig, damit das Rationalisierungspotenzial der Netze der nächsten Generation beschäftigungspolitisch aufgefangen werden kann.

Bernd Rudolph von der Initiative "geteilt.de", die sich gegen die digitale Spaltung einsetzt, sprach sich ebenfalls dafür aus, den Universaldienst gesetzlich festzuschreiben. Der Bürger habe einen Anspruch auf einen schnellen Internetzugang, doch der Markt versage "in der Fläche". Auch bei einer mobilen Breitbandversorgung über LTE bestünden Funklöcher. Zudem setzten die Anbieter hier willkürlich "Drosselgrenzen", sodass LTE keine echte Alternative sei. Glasfasernetze hält Rudolph für die "Highways der Zukunft", hier wünscht er sich "mehr staatliches Handeln" und Entscheidungsbefugnisse auf kommunaler Ebene. Rudolph empfahl, die Mittelwerte aller verfügbaren Internetanschlüsse zu berechnen und daraus Anforderungen an einen Universaldienst abzuleiten.

Für Cornelia Tausch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist Breitband ebenfalls "Teil der Grundversorgung" des Staates. Auch sie plädierte dafür, den Universaldienstes auszuweiten; dabei sei aber eine "technikneutrale Formulierung" ohne "Maximalforderungen" wichtig. Der Ausbau solle möglichst kostengünstig durch den Markt erfolgen. Der Münsteraner Telekommunikationsrechtler Bernd Holznagel meinte, dass eine "Grundversorgung europarechtlich vermint ist". Die Idee von Teilen der CDU/CSU-Fraktion, bis 2012 alle Haushalte mit mindestens 16 MBit/s ans Netz zu bringen und letztlich "Glasfaser fürs ganze Land" zu fordern, lasse sich so nicht durchbringen. Beim Universaldienst könne nur die Bandbreite vorgeschrieben werden, die der Mehrheit der Bevölkerung zur Verfügung steht. Dafür sei zunächst eine verlässlichere Datenbasis nötig, als sie der Breitbandatlas bisher zur bereitstelle.

Der Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), Jürgen Grützner, sieht die Politik nur bedingt in der Lage, Hochgeschwindigkeits-Breitband in jeden kleinen Flecken zu bringen. Wichtiger als diesen Bereich vorab zu regulieren sei es, mehr Investitionsanreize zu setzen und vorhandene Infrastrukturen besser zu nutzen. Ähnlich äußerte sich Wolfgang Kopf von der Deutschen Telekom. 70 bis 80 Prozent der Kosten für das Verlegen von Glasfaser verursache der Tiefbau; daher sei ein "Baustellenatlas" sinnvoll, um Kanäle und Leerrohre gemeinsam etwa mit Energieversorgern oder Verkehrsunternehmen zu verlegen. Für den offenen Zugang zu bereits gebauten Netzen müsse es bessere Regeln geben, die auch für TV-Kabelanbieter gelten müssten.

Nachbesserungen verlangten mehrere Sachverständige ferner bei den Vorgaben zur Netzneutralität, die sich bislang in vagen Transparenzbestimmungen erschöpfen. Tausch rief hier nach einer gesetzlichen Festschreibung von Mindestqualitäten, Holznagel nach einer Definition und verbrieften Standards mit Luft für höhere Preise bei besseren Qualitätsklassen. Der IT-Fachanwalt Dominik Boecker schlug vor, eine "Positivliste" zulässiger Praktiken fürs Netzwerkmanagement bei der Bundesnetzagentur einzurichten und darüber hinausgehende Maßnahmen zu verbieten. (anw)