Streit um Lizenzgebühren für Online-Musikabos [Update]

Anbieter wie Real oder Napster offerieren Kunden für einen Monatsbeitrag unbegrenzten Zugang zum Musikkatalog, solange der Kunde Abonnent ist. Die Verhandlungen über die dafür zu leistenden Zahlungen an die Rechteinhaber sind in der Sackgasse.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Verhandlungen über die Lizenzgebühren, die Online-Musikdienste mit Abonnementangeboten zahlen müssen, sind in einer Sackgasse gelandet. Anbieter wie Yahoo, RealNetworks oder Napster offerieren Kunden für einen bestimmten Monatsbetrag unbegrenzten Zugang zu ihrem Musikkatalog, meist als Stream, aber auch zum Download von Songs. Die Songs können bei diesen Diensten aber nur solange gehört werden, wie der Kunde Abonnent beim jeweiligen Anbieter ist. Für solche Dienste hatten die National Music Publishers' Association (NMPA) und die Digital Media Association (DiMA) 2001 einen vorläufigen Vertrag geschlossen, der Lizenzzahlungen anhand einer pauschalen Abgabe beinhaltete.

Die NMPA, der Verband der Musik-Verlage und Songschreiber, fordert nun für die Online-Abodienste eine zweigeteilte Lizenzvereinbarung, berichten US-Medien. Danach sollen sich die Lizenzzahlungen unterscheiden, je nachdem, ob ein reines Streaming-Abo oder auch Downloads angeboten werden. Die Internet-Firmen bestehen dagegen auf einer einheitlichen Lizenz, da die meisten Anbieter kombinierte Offerten im Portfolio hätten. Außerdem streitet man sich über den Preis: Zwischen 14 und 17 Prozent von den Abo-Einnahmen will die NMPA für sich haben, die Internet-Anbieter boten dagegen 6,9 Prozent an.

Die NMPA wirft den Firmen vor, dass die Vereinbarungen zu Abo-Angeboten mit unbegrenztem Zugang zum Musik-Katalog jetzt seit vier Jahren bestünden, aber bislang keine einzige Zahlung an die Songwriter und Publisher gezahlt worden sei. Allerdings wurden die fälligen Zahlungen nach dem vorläufigen Vertrag gezahlt -- jedoch auf ein Treuhandkonto, bis eine Entscheidung über die Lizenzen und eine endgültige Vereinbarung getroffen worden ist.

Die Organisation der Internet-Medienfirmen beschuldigt die NMPA wiederum, völlig überhöhte Forderungen zu stellen. Man sei natürlich bereit, den Rechteinhabern einen gerechten Beitrag für die Nutzung ihrer Werke zu zahlen. Man müssen aber die hohen Investitions- und Betriebskosten der Dienste berücksichtigen. Die Balance zwischen der Finanzierung solcher Dienste, die keine Quelle für illegale Kopien lieferten, und der Bezahlung der Urheber müsse gewahrt bleiben.

Ob die Verhandlungen weitergehen oder ob sich die streitenden Parteien vor Gericht wiedersehen, steht derzeit in den Sternen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, könnten die Online-Abodienste vor dem Aus stehen oder eine Entscheidung des US-Parlaments erzwingen.

Dienste wie Apples iTunes Music Store, die jeden Song-Download einzeln abrechnen, aber beispielsweise auch EMusic, der eine Subskription mit monatlicher Download-Obergrenze und zusätzlichen Songpaketen anbietet, haben Vereinbarungen mit den einzelnen Labels geschlossen; diese beinhalten Lizenzzahlungen für die jeweils verkauften beziehungsweise heruntergeladenen Songs. Sie sind von den vorerst gescheiterten Verhandlungen um Lizenzzahlungen für Online-Abodienste nicht betroffen. (jk)