Keusch, keuscher, App Store

Apple verfolgt in seinem Online-Laden die Politik einer Zensur wie in den 50er Jahren. Da hilft auch kein Jugendschutz-Rating.

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Apple verfolgt in seinem Online-Laden die Politik einer Zensur wie in den 50er Jahren. Da hilft auch kein Jugendschutz-Rating.

Wer Pornografisches für sein iPhone sucht, ist bei Apple an der falschen Adresse: Noch nie ließ der Computerkonzern derart Versautes in Software-Form in seinem Online-Programme-Laden, dem App Store, zu – wer so etwas braucht, muss deshalb seit Jahr und Tag ins (noch) zügellose Web ausweichen.

Immer wieder kam es in den letzten Jahren zu verschärften Zensuraktionen, die an die frühen 50er Jahre erinnern: Da wurden dann selbst Anwendungen mit leicht erotisierendem Inhalt – vom Bikini-Spiel über den teilnackten Strip-Poker bis zum Möpse-Wackelprogramm – aus dem Angebot getilgt.

Die Keuschheitskampagnen wurden von Apple stets mit der "andauernden Weiterentwicklung des App Store" begründet. Man habe "zahlreiche Beschwerden von Kunden über diese Art von Inhalte" erhalten, hieß es etwa in einem Brief an den Autoren des Gag-Programmes "Wobble iBoobs", mit dem man weibliche (angezogene!) Brüste zum Schwingen bringen konnte. "Wir haben deshalb entschieden, jedweden übermäßig sexuellen Inhalt aus dem App Store zu nehmen."

Klar ist nur: Apples gibt stets die oberste iPhone-Zensurbehörde. Da sind dann unter anderem Bilder von Frauen in Bikinis oder Eislaufdress genauso verboten wie zu viel Haut. "Böse" Worte wie "Sex", "Boobs" oder "Babe" sollen am besten nicht mehr verwendet werden. Zudem ist grundsätzlich nichts "sexuell Erregendes" erlaubt.

Die Radikalität der Zensur sorgt dann dafür, dass so etwas verhältnismäßig Harmloses – Frauenrechtler mögen mir kurz verzeihen – wie der "Playboy" ebenfalls ins Web ausweichen muss. Nur dort kann die Firma primäre Geschlechtsorgane zeigen, seien sie noch so geschmackvoll arrangiert.

Apples Vorgehen ist umso erstaunlicher, als dass iPhone, iPad und iPod touch eine durchaus funktionierende Jugendschutzfunktion besitzen und jedes Programm ein Rating (das "schlimmste" ist "ab 17") benötigt. Zudem bietet Apple in seinem Film- und Musikladen Inhalte mit Nackten (Kinofilme) und Schimpfwörtern (Gangsta-Rap) schon lange und ganz normal an.

Interessant sind die Auswirkungen der App Store-Keuschheit auf Presseinhalte. So "verblitzte" der Berliner Springer-Verlag anfangs seine "Mäuse von Seite 1" in vorauseilendem Gehorsam in der "Bild"-App, mittlerweile – offenbar gibt es zumindest hier stillschweigendes Einverständnis – sind sie zwischenzeitlich wieder da. Das heißt aber nicht, dass Apple nicht irgendwann einmal erneut irgendeine Magazin-App verbietet, weil diese etwas zu sexy daherkommt.

Was man bei regulären Anwendungen möglicherweise noch akzeptieren kann, ist bei journalistischen Inhalten reichlich prekär: Wenn ein einzelnes Unternehmen den Gatekeeper spielen darf, gefährdet das die Pressefreiheit. (bsc)