Bundesrat will "Löschen statt Sperren" evaluieren lassen

Die Länder haben sich prinzipiell für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung der Websperren-Klausel im Zugangserschwerungsgesetz ausgesprochen, fordern aber eine Nachbesserung.

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Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am Freitag prinzipiell für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung der Klausel für Websperren im Zugangserschwerungsgesetz ausgesprochen. Allerdings verlangt er eine Nachbesserung (PDF-Datei): Die Bundesregierung soll das Prinzip "Löschen statt Sperren" evaluieren lassen, das mit dem "Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" verknüpft ist. Die Regierung soll dem Bundestag Ende 2012 einen Bericht über das Entfernen von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs vorlegen.

Die Bundesregierung verweise auf zwischenzeitlich erzielte Erfolge bei der Löschung entsprechender Netzinhalte, heißt es aus dem Bundesrat. Die verstärkte Kooperation von Internetwirtschaft, gesellschaftlichen Akteuren und Polizei erlaube es, Kinderpornografie schnell und wirksam aus dem Internet herauszubekommen. Dies gelte auch für Angebote auf ausländischen Servern. Inkriminierte Webseiten müssten daher nicht mehr blockiert werden. Für die Länder sei aber heute noch nicht absehbar, ob auch zukünftig erfolgreich gelöscht werden kann. Um neue Schutzlücken zu erkennen, sei eine Evaluation daher unerlässlich.

Die Bundesregierung erklärte im Mai, es sei nicht nötig, "Löschen statt Sperren" überprüfen zu lassen. Die statistischen Auswertungen des Bundeskriminalamts (BKA) und die Erfahrungen der Provider als "ausreichende Grundlage" reichten aus. Zwischen beiden Seiten würden Arbeitsabläufe wie "Weiterleitungsverfahren, Evaluierungsmaßstäbe und Überprüfungsintervalle" bereits aufeinander abgestimmt. Oppositionspolitiker im Bundestag bezeichneten die Äußerungen als unbefriedigend, da damit das Verfahren kaum weiter verbessert werden könne. (anw)