AMD erringt im US-Kartellrechtsstreit mit Intel kleinen Zwischensieg

Ein beratender Richter empfiehlt, in den Rechtsstreit zwischen den Prozessorenherstellern auch Auslandsgeschäfte mit einzubeziehen.

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Der ehemalige Richter Vincent Poppiti, der im Kartellrechtsprozess zwischen Intel und AMD als Berater des Gerichts fungiert, hat empfohlen, AMD das Ersuchen um Dokumente zu Intels Auslandsgeschäft zu erlauben. Der Halbleitermarkt sei als global zu betrachten, meint Poppiti laut US-Medienberichten. Vorfälle auf ausländischen Märkten könnten sich auf Unternehmen auswirken, die in den USA ihren Stammsitz haben. Intel hatte im Mai dieses Jahres beantragt, die Teile der AMD-Klage abzuweisen, die Geschäfte im Ausland betreffen.

Bevor der zuständige Richter eine Entscheidung trifft, wie weiter verfahren wird, ist für den 12. Januar zu dem Thema eine Anhörung angesetzt. AMD hatte im Juni 2005 in Delaware geklagt, da der Konkurrent seine Monopolstellung auf dem Markt für x86-Prozessoren missbraucht haben soll. AMD hat dafür 38 Unternehmen als Zeugen benannt und von diesen Beweismittel angefordert. (anw)