Richter senkt erneut Schadenersatz wegen Filesharing

Déjà Vu im US-Schauprozess wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing: Wie schon im zweiten Verfahren hat der Richter den von Jammie Thomas-Rasset zu zahlenden Schadenersatz von 1,5 Millionen auf 54.000 Dollar reduziert.

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In einem am Freitag ergangenen Beschluss (PDF) hat der zuständige Richter am Bundesgericht im Bezirk Minnesota, Michael Davis, den von der Copyright-Verletzerin zu berappenden Schadenersatz von 1,5 Millionen erneut auf 54.000 US-Dollar reduziert. Das Gericht mische sich zwar nur ungern in die Entscheidung der Jury ein, schreibt Davis in der Entscheidung. Es fühle sich aber "durch die Verfassung und seinen Gerechtigkeitssinn dazu gezwungen".

Prinzipiell unterstützt der Richter die Entscheidung der Geschworenen, dass Thomas-Rasset für Copyright-Verletzungen in 24 Fällen verantwortlich sei und eine Strafe verdiene. Sie habe im Verfahren mehrfach gelogen und versucht, die Schuld für die Veröffentlichung von Songs in einer Tauschbörse ihren Kindern oder ihrem Ex-Freund in die Schuhe zu schieben. Die Jury habe aber eine extrem hohe Summe angesetzt. Die Strafe wäre damit so schwer, dass sie nur als gänzlich unverhältnismäßig und offensichtlich unvernünftig angesehen werden könne, betonte Davis. Bei einer Angeklagten, die zum ersten Mal Urheberrechtsverletzungen für private Zwecke überführt worden sei, dürften im Sinne eines ordentlichen Verfahrens höchstens 2250 US-Dollar pro Song angesetzt werden. Die Jury wollte zunächst durchsetzen, dass Thomas-Rasset pro verbreitetem Musiktitel 62.500 US-Dollar zahlt.

Der Verband der US-Musikindustrie RIAA, der die Klage im Namen von Capitol Records erhoben hat, zeigte sich unzufrieden mit der Anordnung. Man prüfe die Möglichkeit "nächster Schritte", erklärte die Branchenvereinigung ohne weitere konkrete Ankündigungen. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) lobte Davis dagegen für seinen "Versuch, Vernunft und Verhältnismäßigkeit in die gefährlich unberechenbare Welt der Schadenersatzfestlegungen bei Copyright-Verstößen einzuführen". Sie erhofft sich von der Entscheidung eine Signalwirkung auch auf das noch laufende zweite große Verfahren in den USA wegen Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken, in dem Joel Tenenbaum zunächst zur Zahlung von 675.000 und später von 67.500 US-Dollar verdonnert wurde. (ck)