Mehr Anti-Spam-Klagen zu erwarten

Auf dem 3. Anti-Spam-Kongress haben der Bundesverband Verbraucherzentrale, die Wettbewerbszentrale und der Eco-Verband eine Zwischenbilanz ihres Kampfs gegen Spam gezogen.

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Von
  • Monika Ermert

Als "Entwicklungsland" in Sachen Spamgesetzgebung bezeichnete Carola Elbrecht, Leiterin des Projekts Spamkampagne beim Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) die Bundesrepublik. Beim 3. Anti-Spam-Kongress in Köln forderte Elbrecht dringend die Einführung eines Straftatbestandes für Spamming und auch das grassierende Phishing. Vorerst nehmen nun aber VZBV, die Wettbewerbszentrale und der Eco-Verband den juristischen Kampf gegen Spammer auf. In den vergangenen drei Monaten haben Wettbewerbszentrale und Eco rund 60 Verfahren gestartet. Alle drei Verbände nehmen Spambeschwerden auf ihren Webseiten entgegen.

"In der Hälfte der Fälle," so sagte Frank Ackermann, "haben die Spammer ihre Aktivität eingestellt, auch wenn nicht alle die versandten Unterlassungserklärungen unterzeichnet haben." Um die Verfahren nach dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb starten zu können, haben sich die Verbände Eidesstattliche Versicherungen von betroffenen Nutzern geben lassen. Diese Nutzer haben damit eingewilligt, wenn nötig auch als Zeugen aufzutreten. Doch bis es soweit kommt, haben die klageberechtigten Verbände noch eine Menge Recherchearbeit vor sich. Unter anderem will man gegen einen großen Spammer in den Niederlanden vorgehen. "Wir führen dazu demnächst Gespräche mit der niederländischen Regulierungsbehörde OPTA."

Die Niederländer konnten seit der Einrichtung der achtköpfigen Anti-Spam-Gruppe niederländischen Spam um stolze 85 Prozent zurückdrängen, berichtete Wout de Natris, von der OPTA Abteilung Interconnection und Special Access. De Natris rechnet allerdings damit, dass sich viele Marketingunternehmen durch den sanften Druck der Behörde an die neue Rechtslage angepasst haben. An Grenzen stoße man immer wieder, wenn es gegen Spammer im Ausland geht. Gerade die Zusammenarbeit mit der deutschen Seite sei nicht leicht, fehle es doch an einer zentralen Anlaufstelle.

Verbraucherschützerin Elbrecht forderte aus diesem Grund auch, die Fäden bei der Bundesnetzagentur zusammenlaufen zu lassen, ähnlich wie bei den europäischen Nachbarn. Derzeit fehlt in den verschiedenen internationalen Anti-Spam-Netzwerken wie dem London Action Plan (PDF-Datei) oder auch dem Europäischen Contact Network of Spam Authorities (CNSA) offizielle deutscher Vertreter. Eco hält dort als Vertreter aus Deutschland die Flagge hoch.

Eco-Anwalt Thomas Rickert hält die Zusammenarbeit der klageberechtigten Verbände und auch das damit verknüpfte SpotSpam-Projekt für erfolgversprechend. "Es kann sich als Vorteil erweisen, dass SpotSpam nicht staatlich ist," so Rickert. "Es wird für uns einfach etwas leichter sein, Daten mit Partnern aus anderen Ländern auszutauschen." Datenschutzrechtlich werde man das noch überprüfen, verspricht er.

Tatsächlich bemüht sich die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) nach wie vor um ein Gesetz, das ihr erlaubt, Daten etwa US-amerikanischer Internet Service Provider an ausländische Partner weiterzugeben. Man würde die anderen nur zu gerne unterstützen, sagte Steve Wernikoff, Staff Attorney der US FTC in Chicago. Der geplante Safe Web Act (PDF-Datei) zielt übrigens auch darauf, den europäischen und anderen Partnern ein Mindestmaß an Vertraulichkeit der von ihnen übermittelten Daten zuzusichern.

Die FTC, die erste Behörde, die im großen Stil Spammer verklagte, hat schon einige Urteile erwirkt. Doch die von Wernikoff genannte Strafe für einen australischen Spammer in Höhe von 2 Millionen US-Dollar ist noch nichts gegen das, was Microsofts Internet Safety Enforcement Team so erwirtschaftet -- wenn man David Finn, Director Digital Integrity bei Microsoft EMEA Glauben schenkt. Allein der Top-Spammer Scott Richter habe kürzlich 7 Millionen US-Dollar zahlen müssen. "Wir investieren jeden Penny davon wieder, nachdem die Kosten drin sind. 5 Millionen werden in den Ausbau der Kapazitäten gesteckt, um neue Fälle anzugehen", sagte Finn.

In Europa winken nicht ganz so hohe Schadenersatzsummen, gleichzeitig gelten hier andere und viele verschiedene verschiedene Gesetze. "Wir passen uns dem jeweiligen juristischen System an", beteuert Finn. In Deutschland werde man sich des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb bedienen. Von einer deutschen Ministeriumsvertreterin gefragt, für wie praktikabel er die deutsche Regelung halte, sagte Finn: "Ich würde sage, wir schauen mal." In Köln berichtete Finn von nur einem aktuellen Deutschlandfall, dabei geht es um den Verkauf von 750 Millionen Emailadressen für 499 Dollar. (Monika Ermert) / (anw)