Arena erwirkt einstweilige VerfĂĽgung gegen Premiere

Danach darf Premiere nicht mehr behaupten, der Sender werde auch in der Spielzeit 2006/07 alle Bundesliga-Spiele live präsentieren, ohne darauf hinzuweisen, dass der Empfang nur über das Internet und nicht über Satelliten- oder Kabelfernsehen möglich ist.

vorlesen Druckansicht 138 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Streit um die Verwertung von Live-Übertragungsrechten an der Fußball-Bundesliga hat die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH einen juristischen Erfolg erzielt. Auf Antrag von Arena, das im Dezember die Pay-TV-Rechte für die kommenden drei Spielzeiten von der Deutschen Fußball Liga (DFL) gekauft hatte, erließ das Landgericht Hamburg am heutigen Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Bezahlfernsehsender Premiere. Danach wird Premiere untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, der Sender werde auch in der Spielzeit 2006/07 alle Bundesliga-Spiele live präsentieren, ohne darauf hinzuweisen, dass der Empfang nur über das Internet und nicht über Satelliten- oder Kabelfernsehen möglich ist. "Dies verhindert die bewusste Irreführung der Fußball-Fans und schafft Klarheit", erklärte Arena-Geschäftsführer Christoph Bellmer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Premiere hatte nach dem Verlust der Pay-TV-Rechte an Arena die Nähe zur Deutschen Telekom gesucht, die sich die Internet-Rechte an der Bundesliga gesichert hatte. Mitte Mai einigten sich beide Unternehmen darauf, dass Premiere für T-Online in den kommenden drei Jahren Live-Übertragungen aus der Fußball-Bundesliga redaktionell und medienrechtlich verantworten wird. Zudem wird Premiere sein komplettes Programm über die neue IPTV-Plattform "T-Home" ausstrahlen. Kernpunkt des Streits ist jedoch die unterschiedliche Auslegung der Ausschreibungsbedingungen für die Internet-Rechte: Während die DFL und Arena darauf bestehen, dass eine Verwertung der Internet-Rechte ausschließlich im Medium Internet erfolgen darf, erklärten Premiere und die Telekom wiederholt öffentlich, das IPTV-Signal könne auch über Kabel und Satellit verbreitet werden. Gemäß der einstweiligen Verfügung muss Premiere jetzt bei jeder Werbung darauf hinweisen, dass für den Empfang des Internet-Signals ein VDSL- oder ein ADSL-Anschluss der Deutschen Telekom erforderlich ist. (pmz)