Politikum AllofMP3

Das russische Musikportal ist zu einem Verhandlungsgegenstand für den WTO-Beitritt Russlands geworden und meldet sich mit einer Stellungnahme zu Wort.

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Von
  • Sven Hansen

Das russische Musikdownload-Portal AllofMP3.com ist nach Ansicht der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) kein legaler Service – "weder in Russland noch irgendwo sonst. Der Dienst verteilt ohne Erlaubnis Musik der Künstler und Rechteinhaber und bezahlt auch nicht dafür." Nach US-Medienberichten haben sich dieser Meinung auch führende Vertreter der US-Regierung angeschlossen, die die Schließung des Angebotes zur Bedingung für den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation WTO machen wollen.

In einem dem P2P-Newsdienst Slyck vorliegenden Statement versuchen die Betreiber von AllofMP3 nun ihren rechtlichen Status klarzustellen. Demnach arbeite man seit sechs Jahren getreu russischer Gesetze. Auch mehrfache Überprüfungen durch russische Behörden hätten keine Gesetzesverstöße ergeben. Urheberrechtsabgaben entrichte man an die russischen Verwertungsgesellschaften und bewerbe den Dienst nicht im Ausland – allerdings präsentiert sich das russische Portal auf Wunsch in englischer Sprache und zeigt Preise in US-Dollar an.

Im weiteren Verlauf der Stellungnahme gehen die Betreiber auch auf die zum ersten September 2006 in Kraft tretende Änderung des russischen Urheberrechts ein, das den bisher erlaubten Vertrieb mit kollektiver Abrechnung über Verwertungsgesellschaften ohne explizite Einwilligung von Künstlern und Labels verbietet. Allofmp3 sei demnach dabei, direkte Verträge mit Rechteinhabern und Autoren zu schließen und diese in Zukunft direkt zu vergüten.

Ob dieses Vorgehen den Dienst retten kann, scheint fraglich. Allofmp3 schaffte es in einer Umfrage zur Beliebtheit von Musikportalen in Großbritannien kürzlich auf Platz 2 hinter iTunes – in den USA ist die Nutzung des Dienstes nach US-Medienberichten im letzten Halbjahr durch die zunehmende Berichterstattung um 57 Prozent angestiegen. Vor diesem Hintergrund dürfte die Musikindustrie kaum ein Interesse haben, den beliebten MP3-Musikanbieter durch direkte Verträge zu stützen.

Bereits 2004 wies die Phonowirtschaft in Deutschland darauf hin, dass das Angebot von AllofMP3 ihrer Meinung nach illegal ist. Anfang 2005 leiteten Moskauer Strafverfolgungsbehörden auf Drängen der IFPI Ermittlungen gegen AllofMP3 ein, die aber kurze Zeit später eingestellt wurden. Anschließend hatte das Landgericht München I dem Antrag der deutschen Musikwirtschaft auf eine Einstweilige Verfügung stattgegeben, mit der sie gegen den russischen Anbieter vorgehen wollte. In der Folge mahnte eine Münchner Anwaltskanzlei im Namen führender Unternehmen aus der deutschen Musikbranche Website-Betreiber ab, die auf AllofMP3 verlinkten. (sha)