Neue Klagen der US-Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer

Das juristische Vorgehen der US-Unterhaltungsindustrie gegen individuelle P2P-Nuzter ebenso wie gegen Tauschbörsen-Betreiber und -Softwarehersteller wird immer mehr ausgeweitet.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nachdem der US-Filmindustrieverband MPAA seine eigene Klagewelle gegen Nutzer von Tauschbörsen mit urheberechtlich geschütztem, nicht lizenziertem Material ausgeweitet hat, reicht auch die RIAA, der Verband der US-Musikindustrie, neue Klagen gegen P2P-User ein. 717 Klagen wurden angestrengt, wie in den Verfahren zuvor gegen Unbekannt (John-Doe-Verfahren). Die bisher anhängigen Verfahren der RIAA betreffen nunmehr über 8400 User; auch etwa gegen Bittorrent-Sitebetreiber geht die Branche mittlerweile vor.

Die RIAA muss bei ihrem Vorgehen gegen einzelne Nutzer gegen Unbekannt klagen, da sie in Schnellverfahren bei Providern die Daten von Usern, denen sie Copyright-Verletzung auf Grund von Tauschbörsennutzung vorwirft, nicht erlangen kann. Die US-Gerichte hatten entschieden, dass ohne konkrete Klagen wegen bestimmter Vergehen die User-Daten durch Provider nicht herausgegeben werden müssten. Ein einfaches Verlangen der Daten, um daraufhin dann Klagen erst einreichen zu können, sei nicht zulässig; die Gefahr bestünde, dass damit das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werde, entschieden die Gerichte. Das oberste US-Bundesgericht lehnte zuletzt einen Antrag der RIAA ab, diese Entscheidungen zu überprüfen.

Mehr Glück hatte die RIAA in ihrem Verlangen, dass der Supreme Court das Verfahren gegen die Tauschbörsensoftwarehersteller Grokster und Streamcast neu aufrollen soll. Die Gerichte der Vorinstanzen hatten ein Verbot zum Vertrieb der Grokster- und Streamcast-Software nicht erlassen: Alleine die Möglichkeit, mit der Software etwa gegen das Urheberrecht zu verstoßen, reiche nicht aus für ein Verbot. Es komme dabei auch nicht darauf an, in welchem Verhältnis der rechtmäßige und der illegale Einsatz einer Technik stünden. Dies sieht die Unterhaltungsindustrie im Falle der Tauschbörsensoftware aber anders: Sie sei mit dem Ziel entwickelt worden, Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen. Diese Woche erst erhielt die Unterhaltungsindustrie bei ihrem Vorhaben vor Gericht prominente Unterstützung. IT-Unternehmen wie Microsoft oder Google hatten sich dagegen eher die Argumente von Grokster und Streamcast zu eigen gemacht. (jk)