Verbraucherschutzzentrale warnt vor 3D-Sicherheitsverfahren bei Kreditkarten

Nach Meinung der Verbraucherzentrale bestehen Zweifel an der Sicherheit von Visas "Veryfied by Visa" und Mastercards "Securecode". Zudem gebe es in der Praxis Probleme bei der Haftung von Schäden.

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Von
  • Daniel Bachfeld

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor dem Einsatz von Kreditkarten, die das sogenannte 3D-Sicherheitsverfahren benutzen. Es ergänzt die Onlinezahlung um ein zusätzliches Passwort, das der Anwender zuvor festlegen soll. Es soll verhindern, dass ein Krimineller mit einer Kreditkarte oder den dazugehörigen Daten im Internet in Shops, die das Verfahren unterstützen, einkaufen kann. Das Verfah­ren heißt bei Visa "Veryfied by Visa" und bei Mastercard "MasterCard securecode".

Nach Meinung der Verbraucherzentrale bestehen jedoch Zweifel an der Sicherheit des Systems, zudem drohen Kunden finanzielle Nachteile, wenn unberechtigte Abbu­chungen auf dem Konto auftauchen. Laut Pressemitteilung könnten Betrüger, die lediglich die Kartennummer und den Namen des Karteninhabers kennen, einen 3D-Sicherheitscode im Internet beantragen und damit auf Kosten des Kunden einkaufen. Andere Kriminelle wiederum könnten auf Web-Shoppingtour gehen, wenn es ihnen gelingt, den Sicherheitscode abzufangen. Dafür müsste allerdings beispielsweise ein Trojaner auf dem PC des Opfers installiert sein.

Bei der Commerzbank kann man einen vergessenen SecureCode durch zusätzlich Angabe von Girokontonummer und Geburtsdatum ersetzen. Hat ein Dieb etwa eine Handtasche gestohlen, dürfte er jedoch Zugriff auf die erforderlichen Daten haben.

Zudem gebe es Probleme mit der Haftung. Es bestehe die Gefahr, dass sich Unternehmen auf den sogenannten Anscheinsbeweis berufen. Dabei wird angenommen, dass der Miss­brauch nur deshalb entstehen konnte, weil der Kunde fahrlässig mit dem 3D-Sicherheitsverfahren umgegangen sei. Aus diesem Grund kann der Kunde auf dem Schaden sitzenbleiben, wenn er keine Manipulation wie einen Trojanerbefall nachweisen kann.

Nach Angaben der Verbraucherschützer hätten Visa und Mastercard sowie die kartenausgebenden Banken zwar erklärt, "dass sie sich im Gegensatz zu den EC-Karten-Fällen nicht auf den für die Verbraucher nachteiligen Anscheinsbeweis berufen wollen." In der Praxis weichen Banken davon offenbar ab. So soll sich beispielsweise die Advanzia Bank im Fall einer Lehrerin, die das 3D-Verfahren nutzte, geweigert haben, den Schaden zu ersetzen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, zunächst auf den Einsatz des Sicherheitscodes zu verzichten, bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt seien. (dab)