Gericht: Verbraucherforum darf Unternehmen in HTML Title Tag nennen

Wer als Betreiber eines Forums oder eines Blogs kritisch über Unternehmen berichtet, sieht sich nicht selten juristischen Drohgebärden der betroffenen Firma gegenüber. Eine neue Taktik war, die Verwendung des Firmennamens im HTML Title Tag anzugreifen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Joerg Heidrich

Wer als Betreiber eines Forums oder eines Blogs kritisch über Unternehmen mit zweifelhaften Geschäftsgrundlagen berichtet, sieht sich nicht selten juristischen Drohgebärden der betroffenen Firma gegenüber. Eine vergleichsweise neue Taktik dabei ist es, den Webseitenbetreiber wegen der Verwendung des Firmennamens im HTML Title Tag der Seite juristisch anzugreifen und so eine Berichterstattung und Diskussion zumindest erheblich zu erschweren.

So erhielt auch der Verein antispam e.V. im Dezember 2010 eine E-Mail eines Branchenverzeichnisdienstes, der sich durch kritische Einträge im Forum des Vereins gestört fühlte. In dem Schreiben wurde der Verbraucherschutzverein aufgefordert, den Bericht über das Unternehmen zu entfernen. Begründet wurde die Aufforderung unter anderem damit, dass in dem Forum der Name des Unternehmens als Title Tag genutzt wurde. Dieses sei eine durch die Rechtsprechung verbotene "Suchmaschinenbeeinflussung". Auf dieser Basis sei das Unternehmen bereits gegen andere Kritiker sowie mehrfach gegen Google vorgegangen. Da der Antispam e.V. einen drohenden Rechtsstreit mit dem extrem hohen markenrechtlichen Streitwert vermeiden wollte, hatte er als Forenbetreiber den streitigen Foren-Thread zunächst gelöscht.

Mit diesem unbefriedigenden Ergebnis wollte sich der Verein laut einer Mitteilung jedoch nicht abfinden. Gäbe es einen solchen Unterlassungsanspruch, könnte dies negative Folgen für alle Forenbetreiber in Deutschland nach sich ziehen. Denn die Benutzung des Marken- oder Unternehmensnamens im Title Tag würde nach Ansicht des Vereins unseriöse Unternehmen als Hebel dienen, um damit jegliche missliebige Berichterstattung aus dem Netz zu entfernen.

Um insoweit für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, erhob Antispam e.V. vor dem Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage, mit der festgestellt werden sollte, dass die Berichterstattung im Forum mit samt Nennung des Unternehmensnamens im Title Tag rechtlich zulässig ist. Mit Urteil vom 10. August 2011 (Az. 2a O 69/11) gab das Landgericht dem Verbrauchverband Recht und stellte fest, dass dem Verzeichnisanbieter der geltend gemachte Unterlassungsanspruch "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" zustehe.

Bereits die Verwendung des Unternehmensnamens erfolge als reine Namensnennung, nicht dagegen als Nutzung eines Kennzeichens. Der Nutzer erkenne darüber hinaus auf den ersten Blick, dass es sich bei dem Forum des Vereins nicht um eine Seite des Unternehmens handelt und dort eine kritische Auseinandersetzung mit dem Geschäftsgebaren des Verzeichnisdienstes stattfindet. Rechtlich unbedenklich sei auch die Verwendung des Unternehmensnamens im Title Tag. Die Meinungsfreiheit schütze dabei auch das Recht des Äußernden, seinen Standpunkt möglichst wirkungsvoll zu vertreten. Das Unternehmen müsse sich vielmehr gefallen lassen, dass man sich kritisch mit ihr befasst. Dies gelte zumindest soweit, wie die Verwendung des Unternehmensnamens nicht in herabsetzender oder verunglimpfender Weise geschehe, was vorliegend nicht der Fall war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jk)