Verbraucherzentrale kritisiert neues Gesetz gegen Spam

"Die Regierung hat in all diesen Bereichen nicht für ausreichenden Schutz der Verbraucher gesorgt", kritisierte die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband.

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Von
  • Jürgen Kuri

Verbraucherschützer halten die Pläne der Regierung zum Schutz vor unerwünschten E-Mails für unzureichend. Auch das Abfangen von Kundendaten und Ausspionieren von Internet-Nutzern werde durch die vorgesehenen Maßnahmen im vom Kabinett verabschiedeten Telemediengesetz nicht effektiv verhindert. "Die Regierung hat in all diesen Bereichen nicht für ausreichenden Schutz der Verbraucher gesorgt", sagte die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Edda Müller, der Berliner Zeitung).

Besonders die Bekämpfung von Spam werde durch das neue Gesetz verhindert. Zwar würden Spam-Mails mit gefälschten oder verschleierten Absender- oder Betreffangaben künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Allerdings müsse dem Absender ein absichtliches Vorgehen nachgewiesen werden. "Dieser Nachweis wird nach allen bisherigen Erfahrungen nicht zu führen sein", sagte Müller.

Aber auch beim Schutz der Privatsphäre kritisiert der vzbv Schwächen im Entwurf für das Telemediengesetz. Beim Schutz der Daten von Internet-Nutzern gehe der Gesetzesentwurf nicht weit genug: "Wir erleben eine explosionsartige Zunahme bei den Möglichkeiten, Nutzerdaten zu sammeln, sie für alle erdenklichen Zwecke zu verwenden und über die die ganze Welt zu verbreiten", sagte Müller der Zeitung. "Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie sich beim Online-Shoppen, beim legalen Musik-Download oder beim Surfen im Internet ebenso frei und unerkannt bewegen können wie beim Einkaufen in der Fußgängerzone."

Das Telemediengesetz soll von 2007 an das bisher stark zersplitterte deutsche Recht für Internet, Rundfunk und digitale Dienste einheitlich regeln. Das auch auf den nicht weniger sperrigen Titel "Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz" (ElGVG) hörende Paragrafenwerk will im Zusammenspiel mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor allem den föderalistischen Regulierungswust rund um neue Mediendienste lichten. Das Kernstück der Reform bildet das neue Telemediengesetz (TMG), dessen ersten Entwürfe der Referentenebene auf scharfe Kritik gestoßen waren.

Siehe dazu auch: (jk)