Verbraucherschutzpolitiker: Handy-Verbot keine Lösung gegen Gewaltvideos
Vertreter der CDU/CSU- sowie FDP-Fraktion im Bundestag wollen beim Jugendschutz im Mobilfunk zunächst auf Selbstregulierungsmaßnahmen der Wirtschaft setzen, warnen aber vor Lockvogelangeboten der Anbieter.
Verbraucherschutzpolitiker aus der CDU/CSU- sowie FDP-Fraktion im Bundestag haben sich gegen ein Verbot von Handys oder von Bluetooth-Funktionen bei Mobiltelefonen ausgesprochen, um der Verbreitung von Gewaltvideos unter Jugendlichen Einhalt zu gebieten. "Es ist nicht die Lösung, Bluetooth-Schnittstellen zu sperren", erklärte Julia Klöckner, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, am heutigen Freitag bei einer Diskussionsrunde in der DVB-H-Lounge von Vodafone in Berlin. Auch ihr Kollege von der FDP, Hans-Michael Goldmann, hält in diesem Bereich "Verbotskriterien" für unnötig. Selbst mit einer kompletten Untersagung von Handys an Bildungseinrichtungen könne man "die Probleme der Rütli-Schule nicht lösen", sagte er unter Hinweis auf die Ausschreitungen Jugendlicher gegenüber Lehrern in einer Schule in Berlin-Neukölln. Gleichzeitig betonte Goldmann aber: "Eine Möglichkeit des Ausschlusses sollte bestehen."
Generell sei die Gefahr des Zugangs zu Gewaltvideos nicht zu unterschätzen, betonte der FDP-Politiker. Das Problem beträfe "leicht beeinflussbare Menschen". Durch einen "Überkonsum in diesem Bereich" könnten "Lebensmuster entstehen, die in Elternhäusern wenig Korrektur erfahren." Eltern müssten daher "ein Regulativ" an der Hand haben. Prinzipiell vertrat Goldmann "die Idee des mündigen Bürgers, der Schutzrechte durch den Staat hat, aber auch die Verantwortung hat, sich selbst zu informieren". Mobilfunkanbieter wiederum müssten "ihre Möglichkeiten nutzen, um gerade bei Kindern und Jugendlichen ein Höchstmaß an Information und Transparenz zu erreichen".
Die beiden Bundespolitiker sehen so im Gegensatz zur bayerischen Landesregierung, die den Einsatz von Mobiltelefonen an Schulen jüngst generell untersagt hat, beim Jugendschutz vor allem die Eltern in der Pflicht. "Die Wirtschaft kann Erziehungsleistungen nicht übernehmen", konstatierte Klöckner. Sie sollte aber auch bestehende Regelungslücken nicht nutzen, um Jugendliche etwa direkt mit Lockvogelangeboten zu bombardieren und auf diesem Weg "Eigentore" zu schießen. Sie verwies dabei etwa auf die Dauerwerbe-Einblendungen von Klingelton-Anbietern auf Sendern wie MTV oder Viva. Andernfalls könne es zu regelrechten "Verschuldungskarrieren" innerhalb von Familien kommen, in deren Verlauf Handy-Rechnungen letztlich auch gar nicht mehr beglichen würden. Wichtig sei es ferner, dass Jugendliche über die tatsächlichen Kosten von Angeboten nicht getäuscht werden.
Noch ist laut der CDU-Politikerin der Gesetzgeber nicht in Handlungsnot. "Wir reden mit der Branche über Selbstverpflichtungen, bevor wir mit gesetzlicher Keule kommen", erläuterte Klöckner den momentanen Ansatz. Als besonders wichtig erscheinen ihr auf Jugendliche maßgeschneiderte Angebote wie die CombiCard Teens von T-Mobile oder die JuniorKarte von Vodafone, bei denen Eltern Premium-Dienste, gewisse Rufnummerngasse sowie das Herunterladen von Dateien und Klingeltönen sperren können. Klöckner begrüßte in diesem Zusammenhang auch die geplante Einführung eines "Handshake-Verfahrens" zur Bestätigung einer Bestellung von mobilen Mehrwertdiensten durch die vom Bundeskabinett bereits abgesegnete, weiterhin aber heftig umstrittene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). (Stefan Krempl) / (jk)