Parteien fordern Aufklärung des Skandals um "Bundestrojaner"

Politiker von der FDP, den Grünen und der Piratenpartei fordern eine Aufklärung und ein Einsatzverbot für den "Bundestrojaner" sowie personelle Konsequenzen beim BKA und setzen das CSU-geführte Bundesinnenministerium unter Druck.

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Von
  • dpa

Der Programmierer des "Bundestrojaners" muss wohl ein Star-Wars-Fan gewesen sein: C3PO-r2d2-POE lautete das Passwort zur Übertragung der erschnüffelten Daten auf einen Server in den USA. C-3PO und POE sind Roboter aus den Star-Wars-Filmen, die wie Menschen aussehen. R2-D2 ist der knubbelige Roboter, der wie ein Mechaniker Raumschiffe reparieren kann. Doch es geht nicht um Science-Fiction: Die Software, die mit diesen Passwörtern arbeitet, überschreitet nach den Erkenntnissen der Experten vom Chaos Computer Club eindeutig die Grenze, die das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 für die Online-Überwachung von Tatverdächtigen gezogen hat.

Die Hacker erhielten in den vergangenen Wochen anonym mehrere Pakete zugeschickt, in denen sich Festplatten befanden, die mit einer Computerwanzensoftware befallen waren. Der Chaos Computer Club ordnet diesen Trojaner eindeutig den staatlichen Strafverfolgern zu. Und auch der Antiviren-Spezialist F-Secure sieht "keinen Anlass, die Erkenntnisse des CCC anzuzweifeln".

Das zuständige Bundesinnenministerium ging am Sonntag zunächst auf Tauchstation. Dabei waren die Mitarbeiter von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) vorgewarnt: Am vergangenen Freitag überbrachte der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) dem Ministerium die Recherche-Ergebnisse des Vereins, damit die Strafverfolger eventuell laufende Überwachungsaktionen noch kontrolliert beenden können.

Grüne, FDP und die Piratenpartei forderten eine Aufklärung und ein Einsatzverbot für den "Bundestrojaner". Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die FDP habe immer vor den Gefahren staatlicher Schnüffelsoftware gewarnt. "Noch beunruhigender ist, wenn staatliche Überwachungssoftware sich nicht an die rechtlichen Grenzen des Zulässigen oder Nicht-Zulässigen hält." Der Chef der Jungen Liberalen (JuLis), Lasse Becker, hat die Entlassung von BKA-Chef Jörg Ziercke gefordert, falls sich die Vorwürfe erhärten sollten. "Wenn sich das BKA wirklich über die geltenden Grundsätze des Grundgesetzes und das Bundesverfassungsgericht hinweggesetzt hätte, gehört die gesamte Hausspitze um Herrn Ziercke sofort auf den Mond geschossen – und zwar ohne Rückfahrticket", sagte der Bundesvorsitzende der FDP-Nachwuchsorganisation am Sonntag der Nachrichtenagentur dpa.

Auch Grünen-Chefin Claudia Roth zeigte sich alarmiert. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum und der frühere Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Burkhard Hirsch, sprachen am Sonntag von einem "bisher schlicht für unmöglich gehaltenen Vorgang". Die beiden FDP-Politiker forderten den Bundestag auf, den Vorgang öffentlich und unverzüglich aufzuklären. Sie kündigten an, den Vorgang in eine Verfassungsbeschwerde einzuführen, die sie 2009 gegen das BKA-Gesetz in Karlsruhe eingereicht hatten. Der Vorsitzende der Piratenpartei Deutschlands, Sebastian Nerz, erklärte, das Bundeskriminalamt (BKA) bewege sich "klar außerhalb verfassungsrechtlicher Grenzen".

Im Vorfeld der Enthüllung des CCC hatte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag auf Nachfrage eingeräumt, dass staatliche Stellen Programme zu Telekommunikationsüberwachung an der Quelle (Quellen-TKÜ) einsetzen. "Für den Einsatz dieser Software gibt es gesetzliche Grundlagen, die beim Einsatz beachtet werden müssen", sagte der Sprecher.

Der Chaos Computer Club erklärte, die nun aufgetauchte Software ermögliche einen viel weitergehenden Angriff. "Es ist wohl das erste Mal, dass entgegen dem expliziten Votum aus Karlsruhe systematisch eine heimliche Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten in den klar illegalen Bereich vorgenommen wurde", sagte CCC-Sprecher Rieger. Der Trojaner könne über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert ausführen. "Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen." Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff sei möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen werde. In den Tests habe der CCC mit dem Trojaner Inhalte des Webbrowsers ausspioniert – inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten. "Wir waren überrascht und vor allem entsetzt, dass diese Schnüffelsoftware nicht einmal den elementarsten Sicherheitsanforderungen genügt", sagte ein CCC-Sprecher. Selbst einfache Absicherungen, wie beim Online-Banking oder bei Flirtportals üblich, gebe es nicht. "Das Sicherheitsniveau dieses Trojaners ist nicht besser, als würde er auf allen infizierten Rechnern die Passwörter auf "1234" setzen."

"Schockiert" waren die CCC-Hacker auch, dass der deutsche Staatstrojaner die Ergebnisse der Online-Schnüffelei rund um den Globus hin und her sendet. "Zur Tarnung der Steuerzentrale werden die ausgeleiteten Daten und Kommandos obendrein über einen in den USA angemieteten Server umgelenkt", heißt es in der Analyse des Clubs. "Die Steuerung der Computerwanze findet also jenseits des Geltungsbereiches des deutschen Rechts statt. Durch die fehlende Kommando-Authentifizierung und die inkompetente Verschlüsselung (...) stellt dies ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar".

Der Einsatz dieser Software verstößt gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008, das der Telekommunikationsüberwachung enge Grenzen setzt. Online-Durchsuchungen seien nur bei einer konkreten Gefahr für ein "überragend wichtiges Rechtsgut" zulässig – also bei Gefahr für Leib, Leben und Freiheit oder bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berührten. Vor einer Online-Durchsuchung muss ein Richter über die Aktion entscheiden. Mit dem Grundsatzurteil hatte das Gericht nach den Worten seines damaligen Präsidenten Hans-Jürgen Papier erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen. Dieses neue Computer-Grundrecht leitete das Gericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht her – wie bereits 25 Jahren vorher auch das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (Datenschutz). Nach dem Karlsruher Urteil musste der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das für die Bundesebene zuständige Bundeskriminalamt-Gesetz anpassen. Möglich blieben solche heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern – seither muss der Generalbundesanwalt vor möglichen Aktionen aber einen entsprechenden Antrag stellen.

Update:

Das Bundeskriminalamt (BKA) bestreitet die Urheberschaft des vom Chaos Computer Club (CCC) geknackten "Bundestrojaners". "Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Sonntag in Berlin. Das Ministerium machte keine Angaben, ob und inwieweit andere deutsche Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten: "Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich", heißt es in einer Mitteilung.

Siehe dazu:

(hag)