EU-Käufer sollen sich passendes Gesetz wählen

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen Verbraucher in Zukunft beim Einkaufen zwischen nationalem und EU-Recht wählen dürfen. Verbraucherschützer kritisieren die Pläne scharf.

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Von
  • Christian Kirsch

Schon lange ist das geringe Volumen des grenzüberschreitenden Handels in der EU der Kommission ein Dorn im Auge. Ein neues Gesetz soll nun mehr Schwung in den Kommerz bringen, indem es identische Regeln für alle Mitgliedsstaaten definiert. Gleichzeitig gelten jedoch die jeweiligen nationalen Bestimmungen weiter.

Nach der Vorstellung der Kommission sollen Kunden sich in Zukunft entscheiden, ob sie nach diesen oder nach den einheitlichen EU-Regeln einkaufen. Aus Sicht der Kommission bringt ihr Vorschlag allen Beteiligten nur Vorteile: Unternehmen müssten sich nicht mit 27 nationalstaatlichen Gesetzen beschäftigen, Verbraucher bekämen mehr Sicherheit und Rechte im grenzüberschreitenden Handel. So könnten sie etwa beim Erhalt eines fehlerhaften Produkts wählen, ob sie es zurückgeben, Ersatz oder Reparatur verlangen oder einen Preisnachlass fordern.

Kritisch sieht jedoch nicht nur der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) diese Pläne. In seiner Stellungnahme fordert er die Bundesregierung auf, sich gegen den Gesetzentwurf zu stellen. Zurzeit kauften Verbraucher immer nach nationalem Recht ein. "Setzt sich die Kommission mit ihren Plänen durch, würde es kompliziert: Verbraucher müssten zusätzlich über das neue Fakultativrecht Bescheid wissen und für Gewährleistungsfragen dokumentieren, welches Produkt sie auf Grundlage welchen Rechts erworben haben."

Ähnlich ablehnend hatten sich in einer Konsultation Ende 2010 unter anderem auch französische (PDF) und norwegische (PDF) Verbraucherschützer geäußert. Auch der Bundesverband der deutschen Industrie lehnte in seiner Stellungnahme die Vorschläge der EU-Kommission ab: "Gerade für Verbraucher sind sprachliche, kulturelle und emotionale Barrieren wichtiger," als ein einheitliches Vertragsrecht. (ck)